Berufsrecht in den Gesundheitsberufen

In Österreich sind Gesundheitsberufe durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Sie legen Ausbildungswege, Berufsrechte und -pflichten sowie die Voraussetzungen für die Berufsausübung fest.

Diese Übersicht richtet sich an alle, die in einem Gesundheitsberuf tätig sind oder werden möchte, sei es während der Ausbildung, beim Berufseinstieg, beim Wiedereinstieg oder nach einer Ausbildung im Ausland.

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 Zuständigkeit der Arbeiterkammer 

Diese Übersicht umfasst jene Gesundheits- und Sozialberufe, die in die Zuständigkeit der Arbeiterkammer fallen. Berufsgruppen mit eigener gesetzlicher Vertretung – etwa Ärzt:innen, Apotheker:innen oder Zahnärzt:innen – sind hier nicht enthalten.

Zentrale Berufe im Überblick

Hier finden Sie die wichtigsten Gesundheitsberufe mit den jeweils geltenden gesetzlichen Grundlagen.
Ein Klick auf die jeweilige Kategorie führt Sie direkt zu weiteren Informationen und den detaillierten Rechtsvorschriften im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

Hebamme mit Mutter und Kind
Hebammen

Begleiten Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett mit Fachwissen und Erfahrung. Rechtsgrundlage: Hebammengesetz (HebG)

OP-Team
Kardiotechniker:innen

Bedienen und überwachen Geräte für Herz- und Kreislauffunktionen während Operationen. Rechtsgrundlage: Kardiotechnikergesetz (KTG)

Beratungsgespräch
Klinische und Gesundheitspsycholog:innen

Begleiten Menschen bei psychischen Belastungen und fördern mentale Gesundheit. Rechtsgrundlage: Psychologengesetz 2013 (PsychG 2013)

Gruppe Pflegepersonal
Medizinische Assistenzberufe

Unterstützen Ärzt:innen in Diagnostik und Therapie, etwa in Labor oder Röntgen. Rechtsgrundlage: Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG)

Portrait Massage
Medizinische Masseur:innen und Heilmasseur:innen

Behandeln Patient:innen zur Schmerzlinderung und Gesundheitsförderung. Rechtsgrundlage: Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG)

Laborant bei der Arbeit
Medizinisch-therapeutisch-diagnostische Dienste

Umfassen z. B. Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Diätologie. Rechtsgrundlage: MTD-Gesetz (MTD-G).

Arzt mit Klemmbrett
Medizinphysiker:innen

Gewährleisten Sicherheit und Qualität im Umgang mit medizinischer Strahlung. Rechtsgrundlage: Strahlenschutzgesetz (StrSchG 2020)

Mann mit Kopfhörer
Musiktherapeut:innen

Nutzen Musik gezielt, um psychische und körperliche Gesundheit zu fördern. Rechtsgrundlage: Musiktherapiegesetz (MuthG)

Chirurgen am OP Tisch
Operationstechnische Assistenz

Sichert den Ablauf chirurgischer Eingriffe und betreut Patient:innen im OP. Rechtsgrundlage: Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG)

Junge Frau bedient eine alte Frau im Rollstuhl
Personenbetreuer:innen

Unterstützung im Alltag und Betreuung zuhause. Rechtsgrundlage: Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (§ 3b GuKG) und Hausbetreuungsgesetz (HBeG)

Pflegekräfte
Pflegeberufe

Pflegen, begleiten und unterstützen Menschen in allen Lebensphasen. Rechtsgrundlage: Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)

Therapiestunde
Psychotherapeuti:innen

Behandeln seelisches Leid mit anerkannten psychotherapeutischen Methoden. Rechtsgrundlage: Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024)

Sanitäter vorm Krankenwagen
Sanitäter:innen

Leisten Erste Hilfe, retten Leben und betreuen Patient:innen im Notfall. Rechtsgrundlage: Sanitätergesetz (SanG)

Pflegebedürftiger älterer Mann mit seiner jungen Betreuerin
Sozialbetreuungsberufe

Begleiten Unterstützungsbedürftige im sozialen und alltäglichen Umfeld. Rechtsgrundlage: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über Sozialbetreuungsberufe

Knie OP
Trainingstherapeut:innen

Verknüpfen Bewegung, Sportwissenschaft und Rehabilitation zur Wiederherstellung der Gesundheit. Rechtsgrundlage: Med. Assistenzberufe-Gesetz (MABG)

Zahnärztin bei der Arbeit
Zahnärztliche Assistenzberufe

Unterstützen Zahnärzt:innen bei Behandlungen und beraten Patient:innen zur Mundgesundheit. Rechtsgrundlage: Zahnärztegesetz (ZÄG)

Anerkennung & Nostrifikation des Gesundheitsberufs

Haben Sie eine ausländische Ausbildung in einem Gesundheitsberuf und möchten in Österreich arbeiten, braucht es eine Anerkennung oder Nostrifikation.


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