Schnuppertage
Müssen die vom Arbeitgeber bezahlt werden?
Viele Arbeitnehmer:innen glauben, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und jährliche Lohnerhöhungen seien gesetzlich garantiert. Sind sie aber nicht! Diese und andere wichtige Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer:innen werden Jahr für Jahr in Kollektivverträgen (oder ähnlichen Normen) von den Gewerkschaften mit der Arbeitgeberseite ausgehandelt. In den Kollektivverträgen werden sowohl die Höhe als auch der Zahlungstermin für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld geregelt.
Je höher der Anteil an Gewerkschaftsmitgliedern in einer Branche, desto besser sind die Kollektivverträge (KV).
Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung, die die Gewerkschaft jährlich für alle Arbeitnehmer:innen einer bestimmten Branche mit der Arbeitgeberseite (Wirtschaftskammer) aushandelt. Die österreichischen Gewerkschaften schließen jährlich über 450 Kollektivverträge ab.
Ein Kollektivvertrag
Das Arbeitsverfassungsgesetz schreibt vor, dass der aktuelle Kollektivvertrag in jedem Betrieb zur Einsichtnahme aufliegen muss. Wo der Kollektivvertrag im Betrieb zu finden ist, steht im gesetzlich vorgeschriebenen Dienstzettel. Dort erfahren Sie auch, welcher Kollektivvertrag auf Ihr Dienstverhältnis angewendet wird.
Es gibt selten einen gesetzlich garantierten Mindestlohn. Rechtsgültige Mindestlöhne der einzelnen Branchen werden aber von den Gewerkschaften für die Arbeitnehmer:innen mit den Arbeitgebern ausgehandelt. Die kollektivvertraglichen Mindestbestimmungen gelten für alle Arbeitnehmer:innen in der jeweiligen Branche. So werden die Arbeitnehmer:innen vor Ausbeutung und Lohndumping geschützt.
Mitgliederstarke Gewerkschaften haben gegenüber den Arbeitgebern eine stärkere Verhandlungsposition und können daher vorteilhaftere Kollektivverträge für die Arbeitnehmer:innen in ihrer Branche aushandeln.
© 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87