Lehrlingseinkommen
Wie viel Lehrlingseinkommen steht Ihnen zu? Wann wird gezahlt? Bekommen Sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Und was passiert im Krankheitsfall?
Wer eine Lehre abschließen möchte, muss eine Lehrabschlussprüfung (LAP) erfolgreich ablegen. Diese ist auch Grundlage für berufliche Weiterbildung.
Die LAP kann im erlernten, zusätzlich aber auch in einem verwandten Lehrberuf abgelegt werden.
Der Prüfungstermin darf bei Lehrlingen angesetzt werden:
frühestens 10 Wochen vor dem Ende der Lehrzeit | |
bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen | nicht vor dem Ende des letzten Lehrganges |
bei ganzjährigen oder saisonmäßigen Berufsschulen | frühestens 6 Wochen vor dem Ende des Unterrichtsjahres |
bei Lehrberufen mit 2 1/2- bzw. 3 1/2-jähriger Lehrzeit | frühestens 6 Wochen vor Beendigung der Berufsschulpflicht |
Der Antrag zur Lehrabschlussprüfung ist bereits 6 Monate vor Lehrzeitende möglich.
Ausnahme:
Ab Beginn des letzten Lehrjahres kann man die Zulassung beantragen
und zur LAP antreten, sofern die letzte Klasse der
Berufsschule positiv abgeschlossen wurde UND
Bei Teilnahme an Vorbereitungskursen für die Lehrabschluss-Prüfung können folgende Personen einen Ersatz der Kurskosten beantragen:
Achtung: Ausgenommen vom Kostenersatz sind Jugendliche in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen.
Der Vorbereitungskurs muss innerhalb von 12 Monaten vor Lehrzeitende und innerhalb von 36 Monaten nach dem Lehrzeitende stattfinden.
Die Prüfungstermine werden von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer festgelegt. Auskünfte über die Termine bekommen Sie dort.
TIPP
Die Prüfungstermine für alle Lehrberufe werden bereits im Mai für 1 Jahr im Voraus bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt werden auch Anmeldungen entgegengenommen. Wenn Sie früh dran sind, können Sie sich den Termin aussuchen.Die Anmeldung zur LAP bei der Lehrlingsstelle muss der Lehrling grundsätzlich selbst durchführen. Sie kann aber auch durch den Lehrberechtigten/die Lehrberechtigte erfolgen.
Spätestens 3 Wochen vor der Prüfung müssen die konkreten Prüfungszeiten sowie der Prüfungsort schriftlich bekannt gegeben werden. In diesem Schreiben muss auch mitgeteilt werden,
Als Kostenbeitrag zur LAP hat der Prüfling eine Prüfungstaxe zu bezahlen.
Prüfungstaxe | 132,00 Euro |
Zusatzprüfung in einem verwandten Lehrberuf | 66,00 Euro |
Das Material für die praktische Prüfung hat beim erstmaligen Prüfungsantritt entweder die Lehrlingsstelle oder der/die Lehrberechtigte zur Verfügung zu stellen. Nimmt der Lehrling das Material selbst mit, sind ihm die Kosten dafür zu ersetzen. Auf Verlangen des Prüflings muss die Lehrlingsstelle auch das erforderliche Werkzeug oder Personen (Modelle) kostenlos zur Verfügung stellen.
Der Prüfling kann sein im Rahmen der praktischen Prüfung angefertigtes Prüfungsstück kaufen.
Die LAP gliedert sich in einen theoretischen und in einen praktischen Teil.
Ob die Prüfung mündlich oder schriftlich vorgenommen wird, welche Gegenstände geprüft werden sowie Umfang und Dauer der Prüfung ist in der Prüfungsordnung für den einzelnen Lehrberuf festgelegt.
>> zur Lehrberufsliste des Bundesministeriums
HINWEIS
Die theoretische Prüfung entfällt, wenn die letzte Klasse der Berufsschule positiv abgeschlossen wurde. Ein Nachweis darüber ist der Lehrlingsstelle vorzulegen.Die Prüfungskommission bewertet die Leistung des Prüflings in den einzelnen Prüfungsgegenständen nach dem üblichen Schulnotensystem (1 bis 5). Nach der Benotung der einzelnen Prüfungsgegenstände nimmt die Prüfungskommission die Gesamtbeurteilung vor.
Die Prüfung wurde:
Sofort nach Abschluss der Prüfung verkündet der/die Vorsitzende der Prüfungskommission die Gesamtbeurteilung mündlich und übergibt das Prüfungszeugnis. Ist die Lehrzeit bereits beendet, so gibt es auf Antrag des Lehrlings den Lehrbrief von der Lehrlingsstelle.
Wurde das Wissen des Prüflings in einem oder mehreren Gegenständen mit "nicht genügend" benotet, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Eine Wiederholung ist beliebig oft möglich.
Die Prüfung muss nur in jenen Gegenständen wiederholt werden, die mit "nicht genügend" benotet wurden.
ACHTUNG
Für die Wiederholungsprüfung muss ein neuer Termin vereinbart werden.Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschluss-Prüfung kann eine Zusatzprüfung in Lehrberufen eines fachlich nahestehenden Berufsbereichs abgelegt werden. Dies betrifft insbesondere Lehrberufe, die mit dem erlernten Lehrberuf teil- oder vollverwandt sind. Die Prüfungstaxe beträgt dann 66,00 Euro.
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