Krankenstand

Wenn Arbeitnehmer:innen erkranken, stellen sich viele Fragen. Auch die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, ist präsent. Welche Pflichten haben Arbeitnehmer:innen im Krankenstand und welche Rechte haben sie gegenüber dem:der Arbeitgeber:in?



Was erkrankte Arbeitnehmer:innen tun müssen

Krankenstand unverzüglich melden

Wenn Sie krank werden, sind Sie verpflichtet, Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in unverzüglich die Arbeitsverhinderung (= den Krankenstand) mitzuteilen. Das ist in den meisten Fällen ein Anruf bei der Firma, am besten zu Arbeitsbeginn oder noch davor. Anschließend sollten Sie unverzüglich einen Arzt bzw. eine Ärztin aufsuchen und sich krankschreiben lassen.

Achtung!

Arbeitgeber:innen haben das Recht, eine Krankenstandsbestätigung von Ihnen zu verlangen - auch für einen eintägigen Krankenstand. Gehen Sie daher auf jeden Fall zu Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin!  


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