Berufsrecht in den Gesundheitsberufen
Das österreichische Gesundheitswesen umfasst eine Vielzahl von Berufen, deren Ausbildung, Berufsrechte und -pflichten sowie die Voraussetzungen für die Berufsausübung jeweils durch eigene Gesetze geregelt sind.
Diese Vorschriften legen fest, welche Tätigkeiten erlaubt sind und welche Qualifikationen dafür erforderlich sind.
Berufliche Orientierung
Die gesetzlichen Bestimmungen bieten Orientierung für Berufseinsteiger:innen, Wiedereinsteiger:innen, im Beruf Tätige sowie alle, die sich für Gesundheitsberufe interessieren. Sie informieren über Zulassung, Registrierung und Anerkennung im österreichischen Gesundheitswesen.Zuständigkeit der Arbeiterkammer
Diese Übersicht umfasst jene Gesundheits- und Sozialberufe, die in die Zuständigkeit der Arbeiterkammer fallen. Nicht enthalten sind Berufsgruppen mit eigener gesetzlicher Vertretung – etwa Ärzt:innen, Apotheker:innen oder Zahnärzt:innen.
- Ärzt:innen – Österreichische Ärztekammer
- Zahnärzt:innen – Österreichische Zahnärztekammer
- Apotheker:innen – Österreichische Apothekerkammer
Informationen zu den eigenen Berufen
Das österreichische Gesundheitswesen umfasst eine Vielzahl von Berufen, deren Ausbildung, Berufsrechte und -pflichten sowie die Voraussetzungen für die Berufsausübung jeweils durch eigene Gesetze geregelt sind.
Zu den wichtigsten zählen Pflegeberufe, Hebammen, medizinisch-technische Dienste, therapeutische Gesundheitsberufe, Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen.
Jede dieser Berufsgruppen unterliegt eigenen gesetzlichen Bestimmungen, die Ausbildung, Berufsbild, Berufsausübung und Fortbildungspflichten festlegen.
In den folgenden Bereichen finden Sie detaillierte Informationen zu den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen, Ausbildungswegen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Begleiten Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett mit Fachwissen und Erfahrung. Rechtsgrundlage: Hebammengesetz (HebG)
Bedienen und überwachen Geräte für Herz- und Kreislauffunktionen während Operationen. Rechtsgrundlage: Kardiotechnikergesetz (KTG)
Begleiten Menschen bei psychischen Belastungen und fördern mentale Gesundheit. Rechtsgrundlage: Psychologengesetz 2013 (PsychG 2013)
Unterstützen Ärzt:innen in Diagnostik und Therapie, etwa in Labor oder Röntgen. Rechtsgrundlage: Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG)
Behandeln Patient:innen zur Schmerzlinderung und Gesundheitsförderung. Rechtsgrundlage: Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG)
Umfassen z. B. Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Diätologie. Rechtsgrundlage: MTD-Gesetz (MTD-G).
Gewährleisten Sicherheit und Qualität im Umgang mit medizinischer Strahlung. Rechtsgrundlage: Strahlenschutzgesetz (StrSchG 2020)
Nutzen Musik gezielt, um psychische und körperliche Gesundheit zu fördern. Rechtsgrundlage: Musiktherapiegesetz (MuthG)
Sichert den Ablauf chirurgischer Eingriffe und betreut Patient:innen im OP. Rechtsgrundlage: Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG)
Unterstützung im Alltag und Betreuung zuhause. Rechtsgrundlage: Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (§ 3b GuKG) und Hausbetreuungsgesetz (HBeG)
Pflegen, begleiten und unterstützen Menschen in allen Lebensphasen. Rechtsgrundlage: Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)
Behandeln seelisches Leid mit anerkannten psychotherapeutischen Methoden. Rechtsgrundlage: Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024)
Leisten Erste Hilfe, retten Leben und betreuen Patient:innen im Notfall. Rechtsgrundlage: Sanitätergesetz (SanG)
Begleiten Unterstützungsbedürftige im sozialen und alltäglichen Umfeld. Rechtsgrundlage: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über Sozialbetreuungsberufe
Verknüpfen Bewegung, Sportwissenschaft und Rehabilitation zur Wiederherstellung der Gesundheit. Rechtsgrundlage: Med. Assistenzberufe-Gesetz (MABG)
Unterstützen Zahnärzt:innen bei Behandlungen und beraten Patient:innen zur Mundgesundheit. Rechtsgrundlage: Zahnärztegesetz (ZÄG)
Haben Sie eine ausländische Ausbildung in einem Gesundheitsberuf und möchten in Österreich arbeiten, braucht es eine Anerkennung oder Nostrifikation.