Operationstechnische Assistent:innen
Die Operationstechnische Assistenz sichert den Ablauf chirurgischer Eingriffe, bereitet Instrumente und Geräte vor und betreut Patient:innen vor, während und nach der Operation.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, Informationen zur Ausbildung sowie weitere zentrale Vorschriften, die für die Berufsausübung gelten.
Berufsgesetz
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG) festgelegt.
Es regelt die Berufsbilder, Berufspflichten und Ausbildungsvorgaben für die medizinischen Assistenzberufe, einschließlich der Operationstechnischen Assistenz.
| Medizinische Assistenzberufe-Gesetz - MABG | Regelt die Berufsbilder, Berufspflichten und Ausbildungsvorgaben für die medizinischen Assistenzberufe, einschließlich der Operationstechnischen Assistenz. |
Ausbildung
Die Ausbildung der Operationstechnischen Assistenz ist gesetzlich geregelt und schließt mit einer kommissionellen Prüfung ab.
| OTA-Ausbildungsverordnung – OTA-AV | Regelt die Ausbildung, Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sowie das Qualifikationsprofil der Operationstechnischen Assistenz. |
Weitere wichtige Rechtsgrundlagen
Für die Tätigkeit der Operationstechnischen Assistenz gelten außerdem folgende Vorschriften:
| Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRG | Regelt die Registrierung von Gesundheitsberufen |
| Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz – KA-AZG | Regelt die Arbeitszeiten für Angehörige von Gesundheitsberufen in Kranken- und Pflegeanstalten. |
| Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz - KAKuG | Regelt die Organisation und den Betrieb von Krankenanstalten. |
| Medizinproduktegesetz 2021 – MPG 2021 | Vorschriften rund um den Umgang mit Medizinprodukten sowie zu Meldepflichten. |
| Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG | Regelt die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Österreich. |