Abfertigung neu
Für Arbeitsverträge, die ab dem 1.1.2003 abgeschlossen wurden: Wie das neue Abfertigungssystem funktioniert und welche Ansprüche Sie haben.
Für Arbeitsverhältnisse, die den Bestimmungen des BUAG (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz) unterliegen, gelten andere Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich.
Das alte Abfertigungsrecht gilt weiter für
Arbeitnehmer/-innen, deren Beschäftigungsverhältnis bereits vor dem 1.
Jänner 2003 bestanden hat.
Die Abfertigung nach altem Recht ist eine Zahlung des Arbeitgebers/der
Arbeitgeberin an den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Bei Selbstkündigung geht der Abfertigungsanspruch verloren (besondere Bestimmungen gelten aber bei Inanspruchnahme der Pension)! Die Mutterschaftskarenz wird nicht für die Abfertigung eingerechnet, der Mutterschutz (vor und nach der Geburt) jedoch schon! Kollektivverträge können bessere Regelungen vorsehen.
Informieren Sie sich rechtzeitig bei Betriebsrat, AK oder Gewerkschaft!
Nicht vorschnell selbst kündigen! Bei einer einvernehmlichen Lösung des Arbeitsverhältnisses verlieren sie den Abfertigungsanspruch nicht, bei einer Selbstkündigung schon! Verhandeln Sie mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin über die Form der Auflösung des Arbeitsverhältnisses statt überstürzt zu kündigen. Das kann viel Geld bringen.
Höhe des Abfertigungsanspruches nach Vollendung einer ununterbrochener Dienstzeit (jeweils Brutto-Bezüge):
Dienstzeit | Monatsentgelte* |
---|---|
3 Jahre | 2 Monatsentgelte |
5 Jahre | 3 Monatsentgelte |
10 Jahre | 4 Monatsentgelte |
15 Jahre | 6 Monatsentgelte |
20 Jahre | 9 Monatsentgelte |
25 Jahre | 12 Monatsentgelte
|
*Monatsentgelt
= Jener Verdienst (Gehalt, Lohn, Zulagen,…), der sich aus den regelmäßig im Monat
wiederkehrenden Bezügen zuzüglich des aliquoten Anteils an Urlaubs- und Weihnachtsgeld
ergibt.
Sind Entgeltteile zu
berücksichtigen, die zwar regelmäßig, aber in wechselnder Höhe anfallen (zum
Beispiel Provisionen, Überstunden), so ist ein Durchschnittsverdienst (des
letzten Jahres oder der letzten 13 Wochen) heranzuziehen.
Beispiel:
Herr Huber hat ein Gehalt von 1.500 Euro und Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Nach 5-jähriger Dienstzeit wird er gekündigt. Die Abfertigung (3 Monatsentgelten) berechnet sich kurz wie folgt:
| Gehalt | 1.500 Euro __________ 21.000 Euro __________ 1.750 Euro __________ 5.250 Euro |
ODER
+ + ___ = x ___ = | Gehalt 1/12 Urlaubsgeld 1/12 Weihnachtsgeld ______________________________________________ 1 Monatsentgelt (unter Berücksichtigung der anteiligen Sonderzahlungen) 3 Monate ______________________________________________ Abfertigung | 1.500 Euro 125 Euro 125 Euro __________ 1.750 Euro __________ 5.250 Euro |
Einen Übertritt ins neue Abfertigungsrecht müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin schriftlich vereinbaren. Es gibt 2 Möglichkeiten:
Wir empfehlen, grundsätzlich Vereinbarungen nicht zu unterzeichnen, ohne sich vorher mit Ihren Betriebsräten bzw. mit Gewerkschaft oder AK zu beraten.
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