Rechte & Pflichten eines Lehrlings

Die Rechte eines Lehrlings

Wichtig!

Lehrlinge haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausbildung, regelmäßige Entlohnung ("Lehrlingseinkommen"), Urlaub und Freistellung für den Berufsschulbesuch.

Lehrlinge dürfen nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind und ihre Kräfte nicht übersteigen.


Die Pflichten eines Lehrlings

Lehrlinge müssen sich bemühen, den gewählten Lehrberuf zu erlernen und dafür regelmäßig die Berufsschule besuchen. Sie müssen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für sich behalten und bei einer Erkrankung oder einer sonstigen Verhinderung sofort den Lehrberechtigten verständigen.

Achtung!

Bei Vernachlässigung der Pflichten kann das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden! 

Fälle aus der praxis

Frau in Bibliothek

Broschüren

Infos & Tipps zum Nachlesen

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Arbeitsrecht

Das könnte Sie auch interessieren

Beendigung & Vorzeitige Auflösung

Beendigung & Vor­zeitige Auf­lösung

Wo liegt der Unterschied zwischen Beendigung und vorzeitiger Auflösung eines Lehrverhältnisses? Wer darf es auflösen – und aus welchen Gründen?

Lehrabschlussprüfung

Lehr­ab­schluss­prüf­ung

Ein Meilenstein in der Berufsausbildung: Wer zur Lehrabschlussprüfung antreten darf und wann Lehrlinge ihren Prüfungstermin ansetzen können.

Lehrlingsentschädigung

Lehrlingseinkommen

Wie viel Lehrlingseinkommen steht Ihnen zu? Wann wird gezahlt? Bekommen Sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Und was passiert im Krankheitsfall?

  • © 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87

  • Datenschutz
  • Impressum