Dienstreise
Kosten für Dienstreisen sind absetzbar. Darunter sind Fahrtkosten zu verstehen, Verpflegungsmehraufwand in Form von Taggeldern und Nächtigungskosten.
Reisezeit ist grundsätzlich auch Arbeitszeit. Es wird zwischen aktiven und passiven Reisezeiten unterschieden:
Wichtig!
Sehr oft enthalten Kollektivverträge Regelungen über die Bezahlung von Reisezeiten.
Wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers vorübergehend seinen Dienstort (Arbeitsstätte) verlässt, um an anderen Orten zu arbeiten, ist eine Reisebewegung (passive Reisezeit) während der Wochenend- und Feiertagsruhe zulässig. Und zwar, wenn dies zur Erreichung des Reiseziels notwendig oder im Interesse des Arbeitnehmers gelegen ist.
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