Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP)

Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) sind Arbeitnehmer, die eine, in der Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO) geregelte, mindestens 24stündige Arbeitsschutz-Ausbildung, erhalten haben. 

Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) beraten die ArbeitnehmerInnen in Sicherheits- und Gesundheitsfragen und achten auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht die Bestellung von SVP ab 11 Arbeitnehmern vor.

Wichtig ist anzumerken, dass die Bestellung von SVP die AG nicht von ihrer Verantwortung für die Einhaltung der ArbeitnehmerInnenschutz-Vorschriften befreit.

Bestellung und Meldung

Für die Bestellung der SVP ist die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich. In Betrieben, wo kein Betriebsrat besteht, müssen alle Beschäftigten über die beabsichtigte Bestellung informiert werden. Wenn mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer gegen die Bestellung Einwände erhebt, so muss jemand anderer als SVP vorgeschlagen werden.

SVP können auch abberufen werden. Dort, wo Betriebsräte bestehen, geschieht dies über Verlangen des Betriebsrates, gibt es keinen Betriebsrat, muss ein Drittel der Arbeitnehmer zustimmen.

Der Arbeitgeber hat die bestellte(n) SVP dem zuständigen Arbeitsinspektorat zu melden. 

Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson

Da es sich bei SVP um Vertreter des ArbeitnehmerInnenschutzes handelt, können Arbeitgeber nicht als SVP im eigenen Betrieb tätig sein. Entscheidend für die Tätigkeit der SVP ist Fachwissen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Hier verlangt der Gesetzgeber, dass sie über die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen verfügen müssen. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, den SVP Gelegenheit zum Erwerb und auch zur Erweiterung dieser Kenntnisse zu geben.

Überdies ist in der Verordnung über Sicherheitsvertrauenspersonen festgelegt, dass Beschäftigte, die neu zur SVP bestellt werden, eine Ausbildung im Ausmaß von 24 Unterrichtseinheiten auf dem Gebiet des ArbeitnehmerInnenschutzes zu besuchen haben.

Wir bieten Ausbildungskurse an

Zielgruppe: Die Teilnahme ist für bestellte bzw. zukünftige Sicherheitsvertrauenspersonen vorgesehen. Weiters ist die Kursteilnahme für alle Beschäftigten, die an Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz besonders interessiert sind, möglich.

Ziel der Ausbildung: Die Teilnehmenden bekommen eine rechtskonforme Ausbildung im Sinne der Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO).

Themenschwerpunkte:

  • Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Hinweise zur Anwendung
  • Beurteilungskriterien zu Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb
  • Erkennen von Risiken und Belastungen am Arbeitsplatz und Möglichkeiten zu deren Behebung
  • Arbeitspsychologische, arbeitsmedizinische und ergonomische Grundkenntnisse
  • Evaluierung (Gefährdungsbeurteilung) und Unterweisung
  • Interaktives Arbeiten

Termine: Hier finden Sie alle Kurstermine.

Anmeldung

BFI Salzburg, Schillerstraße 30, 5020 Salzburg
Tel: 0662/88 30 81-0
E-Mail: anmeldung@bfi-sbg.at

Aufgabengebiet

Die SVP haben in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes die Arbeitnehmer- und die Belegschaftsorgane zu informieren, zu beraten und sie zu unterstützen. Sie haben mit den Belegschaftsorganen, den Sicherheitsfachkräften und den Arbeitsmedizinern zusammenzuarbeiten. Sie haben auch auf die Verwendung von Schutzeinrichtungen und die Anwendung von Schutzmaßnahmen zu achten.

Über Mängel ist der Arbeitgeber bzw. die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsrat bzw. die Personalvertretung unverzüglich zu informieren. Eine weitere wichtige Aufgabe besteht darin, die Arbeitnehmer zur Mitarbeit in Belangen des ArbeitnehmerInnenschutzes anzuregen. SVP sollten stets Vorbild sein und Kollegen zur Einhaltung der ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften motivieren. 

Mitwirkungsrechte

Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind auch die Mitwirkungsrechte für die SVP geregelt. Demnach sind sie berechtigt, in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei den Arbeitgebern und den dafür zuständigen Stellen die notwendigen Maßnahmen zu verlangen, Vorschläge für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu machen und die Beseitigung von Mängeln zu verlangen. 

Verpflichtung des Arbeitgebers

Sind keine Belegschaftsorgane errichtet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die SVP bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung, bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und der Festlegung von Maßnahmen sowie bei der Planung und Organisation der Unterweisung zu beteiligen. Bei der Planung und Einführung neuer Technologien sind die SVP zu den Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu hören.

Broschüren

Infos & Tipps zum Nachlesen

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