Ich bekomme ein Baby

Herzliche Gratulation!

Eine spannende und schöne Zeit steht Ihnen ins Haus. Aber auch viele Dinge, die es zu wissen bzw. zu bedenken gibt. Wir haben versucht, für Sie die wichtigsten Themen rund um Schwangerschaft und Beruf, Mutterschutz, Karenz und Familie zusammenzustellen.

TIPP: Nutzen Sie unser neues Tool um keine wichtigen Fristen und Termine zu verpassen!

Beruf und Familie müssen vereinbar sein.
AK Elternkalender

Eltern aufgepasst – hier kommt Hilfe! Der  digitale Elternkalender der AK ist der ideale Wegweiser durch Schwangerschaft, Karenz und Elternteilzeit.


Den Dienstgeber verständigen

Wann muss ich in der Firma Bescheid sagen?

Sobald die Schwangerschaft bekannt ist, ist der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin zu verständigen und der voraussichtliche Geburtstermin bekannt zu geben. Auf Verlangen ist darüber eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.


Kündigungs- und Entlassungsschutz

Der Kündigungsschutz beginnt mit Eintritt der Schwangerschaft

Wenn Sie schwanger sind und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, dürfen Sie grundsätzlich nicht gekündigt werden. Der Kündigungsschutz beginnt mit Eintritt der Schwangerschaft.


Beschäftigungsverbot

Werden Gefahren am Arbeitsplatz festgestellt, herrscht Handlungsbedarf

Alle Arbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt werden, müssen vom Arbeitgeber daraufhin überprüft sein, ob Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit werdender oder stillender Mütter bestehen. Mehr dazu ...


Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit

Die tägliche Normalarbeitszeit einhalten

Werdende und stillende Mütter dürfen über die gesetzliche oder in einem Kollektivvertrag festgesetzte tägliche Normalarbeitszeit hinaus nicht beschäftigt werden. Keinesfalls darf die tägliche Arbeitszeit neun Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden übersteigen. Mehr dazu ...

Mutterschutz

Acht Wochen vor der Geburt ist Schluss

Als Dienstnehmerin haben Sie Anspruch auf Mutterschutz, ebenso wie Lehrlinge und Heimarbeiterinnen. Als werdende Mutter dürfen Sie in den letzten 8 Wochen vor dem Entbindungstermin nicht arbeiten. Das ist die sogenannte Schutzfrist.


Wochengeld

Das Wochengeld ist bei der Gebietskrankenkasse zu beantragen

Arbeitnehmerinnen und freie Dienstnehmerinnen erhalten die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung, für den Tag der Entbindung und für die ersten acht Wochen nach der Entbindung (= absolutes Beschäftigungsverbot) Wochengeld.


Das Baby ist da!

Meldung des Neugeborenen

Beim Standesamt sind Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigung zu lösen. Beide Dokumente sind erforderlich für die weiteren Amtswege.


Kinderbetreuungsgeld

Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht grundsätzlich ab Geburt des Kindes. Im Falle eines Wochengeld-Anspruches ruht das Kinderbetreuungsgeld bis zum Ende des Bezuges des Wochengeldes in Höhe des Wochengeldes.


Eltern-Karenz

Wer bleibt daheim?

Die Elternkarenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist (in der Regel Acht-Wochen-Frist nach der Geburt). Die Karenz kann max. zweimal zwischen den Eltern geteilt werden. 


Familienbeihilfe

Sie haben Anspruch auf Familienbeihilfe für Ihr/e Kind/er, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Elternteilzeit – ein gesetzlich geregelter Anspruch

Arbeitszeit verkürzen oder anders gestalten



Noch Fragen?

Broschüren

Infos & Tipps zum Nachlesen

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