Gehälter & Funktionsgebühren

Kammerrätinnen und Kammerräte 

Die 70 Kammerrätinnen und Kammerräte arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten nur ihre Aufwendungen für die Sitzungsteilnahme ersetzt, aber kein Gehalt, keine Abfertigung und keine Pension.

Präsident 

Der Präsident der Arbeiterkammer Salzburg übt seine Funktion hauptberuflich aus und erhält dafür eine Funktionsgebühr in Höhe von 120 Prozent des monatlichen Bezugs eines Nationalrats. Damit unterliegt er der sogenannten „Politikerpyramide“ (nach Artikel 1, § 1 Absatz 1 des BVG über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre). Sein monatlicher Verdienst beläuft sich derzeit auf netto 7.043,56 Euro.  

Die Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin erhalten nach dem Arbeiterkammergesetz 12-mal pro Jahr eine Funktionsgebühr in Höhe von 25% (derzeit brutto 3.105,42 Euro), die Vorstandsmitglieder in Höhe von 10% (derzeit brutto 1.242,17 Euro) der Funktionsgebühr des Präsidenten. 

Sowohl der Präsident als auch alle anderen Funktionäre der Arbeiterkammer Salzburg haben keinen Anspruch auf Abfertigung oder Pension. 

Stand: 1. Jänner 2025 (unverändert seit 1. Jänner 2024)

Direktorin 

Die Direktorin erhält entsprechend den dienstrechtlichen Vorschriften für die Arbeitnehmer der Arbeiterkammern ein monatliches Entgelt von derzeit netto 8.580,59 Euro. Der monatliche Bezug des Direktorin-Stellvertreters beträgt derzeit netto 6.996,83 Euro.

Stand: 1. Dezember 2024

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