Mitgliedschaft

AK bedeutet: 100% unabhängig, 100% authentisch 

Die Arbeiterkammer ist die gesetzliche Interessenvertretung der unselbstständig Erwerbstätigen und ist völlig unabhängig von Staat und Wirtschaft. Wie das geht? Nun, die Arbeiterkammer finanziert sich selbst über die gesetzliche Mitgliedschaft. Mitglieder sind so gut wie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit Ausnahme von: Beschäftigten in der sogenannten Hoheitsverwaltung und Managern in arbeitgeberähnlichen Funktionen. Die Salzburger AK hat um die 250.000 Mitglieder, alle neun Länderkammern kommen bundesweit auf rund 3 Millionen.

Wo bin ich Arbeiterkammer-Mitglied?

Wenn Sie berufstätig sind...

Sie sind in dem Bundesland AK-Mitglied, wo Ihr Arbeitsplatz liegt. Wenn Sie zum Beispiel in Oberösterreich wohnen, aber in Salzburg arbeiten, ist die Arbeiterkammer Salzburg für Ihre Anliegen zuständig.

Wenn Sie auf Arbeitssuche sind… 

Falls Sie arbeitssuchend sind, sind Sie in dem Bundesland AK-Mitglied, in dem Sie wohnen.

Wenn Sie in Karenz sind…

Wenn Sie in der Babypause sind oder eine Bildungs- oder Pflegekarenz in Anspruch nehmen, sind Sie weiterhin in dem Bundesland Arbeiterkammer-Mitglied, in dem Sie vorher gearbeitet haben.  

Wenn Sie Präsenz- oder Zivildienst absolvieren…

Falls Sie vor Ihrem Präsenz- oder Zivildienst gearbeitet haben, sind Sie weiterhin in dem Bundesland Arbeiterkammer-Mitglied, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben.  

Wer ist Arbeiterkammermitglied?

Fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind unsere Mitglieder und werden von uns beraten und vertreten. Auch Arbeitslose sind Arbeiterkammer-Mitglieder, wenn sie mehr als ein Jahr in einem Arbeitsverhältnis gestanden sind oder einen längeren Bezug einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung hatten. Außerdem zählen Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, ArbeitnehmerInnen in Karenz, freie DienstnehmerInnen sowie Präsenz- und Zivildiener zu unseren Mitgliedern. 

Mitbestimmung der AK-Mitglieder

Wir bieten nicht nur Beratung und Rechtsvertretung für unsere Mitglieder, sondern vertreten ihre Anliegen auch gegenüber Politik und Wirtschaft. Wofür wir uns sich konkret einsetzen sollen, bestimmen unsere Mitglieder: Alle fünf Jahre können sie das "Arbeitnehmerparlament" in der AK wählen und so die politische Richtung ihrer Vertretung vorgeben. Mit der letzten Wahl bestätigten die AK Mitglieder den politischen Kurs ihrer Arbeiterkammer. 

Der AK-Beitrag

Pro Monat zahlt jedes AK-Mitglied 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung. Der Beitrag wird mit der Sozialversicherung abgezogen und wirkt daher steuermindernd. Der AK-Beitrag bei einem mittleren Einkommen beträgt rund 10 Euro netto im Monat. Der maximale AK-Beitrag beträgt rund 17 Euro netto im Monat. 

Von diesem Mitgliedsbeitrag befreit sind:

  • Krankengeld-Bezieher/-innen 
  • Arbeitslosengeld-Bezieher/-innen 
  • Notstandshilfe-Bezieher/-innen 
  • Karenzgeld-Bezieher/-innen 
  • Geringfügig Beschäftigte 
  • Lehrlinge 
  • Krankenpflegeschüler/-innen 
  • Präsenzdiener und Zivildiener

Zum Vergleich

Allein eine günstige Rechtsschutzversicherung kostet mehr als der AK Beitrag eines Durchschnitt-Verdieners und bietet nur Rechtsschutz, keine Interessenvertretung, keinen Konsumentenschutz und kein Service. Und eine Stunde Beratung in einer Rechtsanwaltskanzlei kostet mehr als der AK Jahresbeitrag.

Ausnahmen

Jedes vierte AK-Mitglied (rund 816.000 Menschen) in Österreich zahlt keinen AK-Beitrag, weil es 

  • Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Krankengeld bezieht,
  • in Karenz ist, 
  • geringfügig beschäftigt ist,
  • eine Lehre macht oder
  • den Präsenz- oder Zivildienst leistet. 

Dennoch besteht Anspruch auf das volle AK-Leistungsangebot  - dank einer solidarischen Finanzierung.



Kontakt

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