Ich pflege eine:n Angehörige:n

Die Menschen werden älter, Familienstrukturen ändern sich. Der Bedarf an Pflege und Betreuung steigt. Pflegebedürftigkeit stellt Betroffene und deren Angehörige vor große Herausforderungen: Pflege ist teuer. Ein Heimplatz oder Betreuung nicht immer verfügbar. Berufstätige können zudem oft nur schwer die nötige Zeit aufbringen.  

Pflegegeld

Hilfe für Pflegebedürftige und Angehörige

Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe hängt davon ab, wie hoch der Pflegeaufwand für die Person ist und ist in 7 Stufen gestaffelt.

GLEICH AUSPROBIEREN

Unser kostenloses Tool "Mein Pflegegeld" hilft Ihnen bei der Pflegedokumentation mittels Tagebuch sowie bei der Berechnung der Pflegestufe.

Grundsätzlich ist das Pflegegeld zu beantragen. Der Antrag ist beim zuständigen Versicherungsträger zu stellen. Das ist jene Stelle, die auch die Rente oder Pension ausbezahlt. Personen, die keine Pension oder Rente bekommen, stellen den Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt. 

Viele weitere Leistungen hängen von der gewährten Pflegestufe ab. Etwa ab Stufe 3 ein Seniorenpflegeheim, kostenlose Versicherungsmöglichkeiten oder auch die Möglichkeit zur Pflegekarenz für Angehörige.

Die passende Pflege und Betreuung finden

Professionelle Pflegeberatung ist wichtig

Jede einzelne Pflegesituation ist individuell zu beurteilen, da die Gesundheits-, Lebens- und Familiensituationen verschieden sind. Auch die finanziellen Voraussetzungen und die Wohnsituationen spielen eine wichtige Rolle.

Die Pflegeberatung des Landes bietet Informationen, Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um die Pflege und leistet Hilfestellung bei der Organisation.

Unterstützungsangebote für die Pflege und Betreuung zu Hause

Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege

Der Umfang der Betreuung und Pflege orientiert sich am jeweiligen Bedarf des pflegebedürftigen Angehörigen. Die Hilfestellungen reichen von der Unterstützung bei der Haushaltsführung bis hin zur Übernahme von Pflegetätigkeiten, wie z.B. Verabreichung von Injektionen, Verbandwechsel, Körperpflege, usw. Gemeinsam mit dem mobilen Pflege- und Betreuungsdienst wird der Bedarf festgestellt.

Hier finden Sie die Organisationen im Bundesland Salzburg, die diese Dienstleistungen anbieten.

Der Antrag auf Kostenzuschuss wird gemeinsam mit der ausgewählten Organisation gestellt und von dieser auch abgewickelt. Nähere Informationen zum Zuschuss finden Sie unter: Land Salzburg - Zuschuss für die Pflege zuhause

24-h-Betreuung

Die Pflege zu Hause kann auch in Form einer 24-h-Betreuung erfolgen. Der Staat fördert die 24-Stunden-Betreuung, um die Mehrkosten für eine legale Pflege im Privathaushalt zu decken. Nähere Informationen finden Sie hier.

Hospiz-/Palliativdienste

Wer von schwerer Krankheit betroffen ist oder einen geliebten Menschen bei seinem letzten Lebensabschnitt begleitet und betreut oder dies tun möchte, braucht kompetente Hilfe. Der Hospizdienst hilft den Angehörigen in der Zeit der Pflege und des Abschiednehmens.

Tageszentren

In diesen Einrichtungen können pflegebedürftige Personen, die zuhause gepflegt werden, tage- oder stundenweise professionell - außerhalb der eigenen vier Wände - betreut werden. 

Pflege und Betreuung in Vollzeit-Pflegeeinrichtungen

Ist die Pflege und Betreuung zuhause nicht oder nicht mehr möglich, gibt es die ganzheitliche Betreuung in einem Seniorenpflegeheim oder einer sogenannten Hausgemeinschaft.

Finanzielle Unterstützung für Pflegende Angehörige

Angehörigenbonus ab 1. Juli 2023

Zwei Varianten sind möglich:

  1. Wenn Sie einen nahen Angehörigen pflegen und die kostenlose Selbst- bzw. Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung in Anspruch nehmen:

    Pflegen Sie einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 in häuslicher Umgebung und sind Sie in der gesetzlichen Pensionsversicherung kostenlos selbst- bzw. weiterversichert, dann besteht im Jahr 2023 Anspruch auf 750 Euro – und ab 2024 auf 1.500 Euro Angehörigenbonus

    Liegen die Anspruchsvoraussetzungen vor, wird der Angehörigenbonus von Amts wegen frühestens ab 1. Juli 2023 durch die für die Selbst- bzw. Weiterversicherung zuständige Pensionsversicherungsanstalt in monatlichen Teilbeträgen ausbezahlt. Es ist keine Antragstellung notwendig!


  2. Wenn Sie einen nahen Angehörigen pflegen, aber die Voraussetzungen für die kostenlose Selbst- bzw. Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung nicht erfüllen:

    Der Bonus gebührt dann, wenn Ihr monatliches Netto-Jahresdurchschnittseinkommen 1.500 Euro nicht übersteigt und Sie die überwiegende Pflege des nahen Angehörigen, der zumindest Pflegegeld der Stufe 4 bezieht, seit mindestens einem Jahr in häuslicher Umgebung übernommen haben. Für das Jahr 2023 werden 750 Euro, ab dem Jahr 2024 1.500 Euro in monatlichen Teilbeträgen ausbezahlt. 

    Der Angehörigenbonus für diese Personengruppe wird nur auf Antrag ausbezahlt. Der Antrag muss bei dem für das Pflegegeld der betreuten Person zuständigen Pensionsversicherungsträger gestellt werden.


Achtung: Die erstmalige Auszahlung des Angehörigenbonus wird voraussichtlich erst im Dezember 2023 erfolgen

Nähere Informationen samt Antragsformular finden Sie unter https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.892887&portal=pvaportal

Sonstige Hilfe für Pflegende Angehörige

Kostenlose Kranken- und Pensionsversicherung für Pflegende Angehörige

Wenn Sie einen nahen Angehörigen pflegen, wird unter gewissen Voraussetzungen eine kostenlose Krankenversicherung gewährt. Der Antrag muss beim für Sie zuständigen Krankenversicherungsträger gestellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Mitversicherung pflegende Angehörige (gesundheitskasse.at)

Für Ihre Pflege- und Betreuungsarbeit gibt es auch eine kostenlose Pensionsversicherungsmöglichkeit, damit Sie

  • weiterhin eigenständig pensionsversichert bleiben, wenn Sie ihre Beschäftigung wegen der Pflege eines nahen Angehörigen beenden
  • weniger bis keine pensionsrechtlichen Nachteile haben, wenn Sie das Stundenausmaßes Ihrer Arbeit reduzieren.

Der Antrag muss beim für Sie zuständigen Pensionsversicherungsträger gestellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Broschüre. Für eine ausführliche Beratung kontaktieren Sie uns bitte.

Angehörigengespräche

Die Pflege daheim ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung und psychisch sehr belastend. Viel Unterstützung ist nötig. Kostenlose Gespräche mit einem Psychologen sind möglich. Bei Bedarf können bis zu 10 Gesprächseinheiten bei Ihnen zuhause, an einem Ort Ihrer Wahl, telefonisch oder online in Anspruch nehmen. Termine können telefonisch unter T: +50 808 20 87 oder per E-Mail angehoerigengeschraech@svqspg.at angefordert werden. Nähere Infos finden Sie hier.

Kostenlose Informationen und Pflegetipps durch Hausbesuche von Profis

Eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson kommt kostenlos bei Ihnen zuhause vorbei. Das Ziel ist, durch persönliche Kontaktaufnahme mit dem pflegebedürftigen Menschen und deren Betreuungspersonen, die tatsächliche Pflegesituation zu erheben. Oft besteht in den Familien großer Informationsbedarf. Sie werden informiert, beraten und erhalten praktische Pflegetipps (z.B. richtige Lagerungswechsel, Heben, Körperpflege, usw.), um die Pflege- und Lebensqualität aller zu erleichtern. Ein solcher Hausbesuch kann kostenlos telefonisch unter T: +50 808 20 87 vereinbart werden.

Freistellung von der Arbeit, um zu pflegen

Pflegefreistellung für kurzfristige Pflege

Wenn Sie nur kurz als Pflegende einspringen müssen, zum Beispiel, weil ihr Kind erkrankt, die chronische Erkrankung Ihres Partners aufflammt oder die Betreuungsperson Ihrer pflegebedürftigen Mutter ausfällt, dann dürfen Sie der Arbeit für eine bestimmte Zeit fernbleiben und bekommen weiterhin Ihr Entgelt ausbezahlt. Nähere Infos dazu finden Sie in unserem Folder.

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Trotz aufrechtem Dienstverhältnis ist es möglich, sich eine Auszeit zu nehmen, um die Pflege eines nahen Angehörigen (neu) zu organisieren oder um in dieser Zeit selber die Pflege und Betreuung zu übernehmen. Hier finden Sie mehr dazu.

Familienhospizkarenz und -teilzeit

Für die Begleitung sterbender Angehöriger oder schwersterkrankter Kinder gibt es die Möglichkeit, sich bei aufrechtem Dienstverhältnis vorübergehend karenzieren zu lassen, die Arbeitszeit zu verkürzen oder die Lage der Arbeitszeit zu verändern. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Auszeit von der Pflege nehmen

Kurzzeitpflege und Ersatzpflege

Damit sich Pflegende Angehörige auch einmal eine Auszeit nehmen können, zum Beispiel, um anderen familiären Verpflichtungen nachzukommen, einen Krankenhaus- oder Kuraufenthalt wahrzunehmen oder weil sie auf Urlaub gehen möchten, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege in einem Seniorenheim. Nähere Informationen finden Sie unter: Land Salzburg - Kurzzeitpflege

Das Land Salzburg gewährt dafür einen Zuschuss von 50 Euro pro Tag. Der Antrag ist direkt im Seniorenwohnheim zu stellen. Ist trotz dieser Förderung der Kurzzeitaufenthalt nicht finanzierbar, kann zusätzlich eine einkommensabhängige Zuzahlung vom Wohnsitzsozialamt beantragt werden.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass eine private Person die Pflege und Betreuung zuhause übernimmt.

In beiden Fällen besteht unter gewissen Voraussetzungen die finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur Ersatzpflege. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Angehörigenentlastung

Damit sich Pflegende Angehörige stundenweise von der Pflege eine Auszeit nehmen können, um Besorgungen machen oder persönliche Termine wahrnehmen zu können, übernimmt eine Betreuungs- oder Pflegekraft eines anerkannten mobilen Dienstes in dieser Zeit die Betreuung der pflegebedürftigen Person zuhause. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: Land Salzburg - Angehörigenentlastung


Wichtige Infos für die pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen

Wichtige Vorkehrungen für die Zukunft treffen

Zeitnahe Information über die rechtlichen Möglichkeiten: Schicksalsschläge oder eine schwere Erkrankung können jeden treffen und die Betroffenen sowie ihre Angehörigen vor große Herausforderungen stellen. Umso wichtiger ist es, sich rechtszeitig über alle rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Mehr dazu ->

Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung

Die Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, konkrete medizinische Behandlungen für sich vorausschauend abzulehnen. Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung für den Fall des Verlustes der eigenen Entscheidungsfähigkeit. So hat jeder Mensch die Möglichkeit in Würde, mit höchstmöglicher Selbstbestimmung und Lebensqualität bis zuletzt zu leben und zu sterben.

Auch wenn der Gedanke unangenehm ist, können Sie sich für so einen Fall schon vorher absichern und damit Ihre Wünsche bezüglich medizinischer oder pflegerischer Maßnahmen schriftlich festhalten. So können Sie zum Beispiel bestimmen, dass Sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen, wie z.B. eine künstliche Ernährung wünschen, sollte der Ernstfall eintreten und Sie in dieser Situation Ihren Willen nicht mehr äußern können.

Je konkreter Ihre Patientenverfügung, desto mehr Last nehmen Sie Ihren Angehörigen im Ernstfall ab.

Errichtung einer Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie im Vorhinein, wer in Ihrem Namen handeln und für Sie bestimmte oder alle Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind.

Die Vorsorgevollmacht kann vor einer Notarin/einem Notar, einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder in einfachen Fällen auch vor einem Erwachsenenschutzverein errichtet werden. 

Bei den Erwachsenenschutzvereinen kostet die Errichtung 75 Euro, plus 25 Euro für einen etwaigen Hausbesuch. Die Registrierung kostet 37,60 Euro. Diese Kosten fallen nur an, soweit dadurch die Befriedigung der Lebensbedürfnisse der vertretenen Person nicht gefährdet wird. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Bei einer Notarin/einem Notar, einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt werden die Kosten individuell vereinbart. Es ist auch möglich, in der Vorsorgevollmacht einen Aufwandersatz oder Entgelt für die vorsorgebevollmächtigte Person festzulegen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:


Rat & HIlfe

Kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gerne, auch bei Fragen zum Pflegegeld.

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