Kuraufenthalt
Bei gesundheitlichen Beschwerden können Sie einen Kuraufenthalt beantragen. Infos zu Ansprüchen, Entgeltfortzahlung und möglichen Selbstbehalten.
Wenn die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt oder nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder erkranken, können Arbeitnehmer:innen Pflegefreistellung nehmen.
Wenn Sie wegen der notwendigen Pflege eines erkrankten nahen Angehörigen oder eines Haushaltsmitglieds nicht arbeiten gehen können, haben Sie Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung.
Nahe Angehörige sind:
Achtung: Arbeitgeber darf nicht mitbestimmen, wer Pflegefreistellung nimmt!
Ein Beispiel: Ihr Kind erkrankt, Sie möchten Pflegefreistellung nehmen. Ihr:e Chef:in meint, das soll lieber der andere (ebenfalls berufstätige) Elternteil übernehmen. Das ist nicht erlaubt!
Arbeitgeber:innen haben nichts mitzureden, welche:r Angehörige:r in Pflegefreistellung geht.
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