Pflegestipendium für FH-Ausbildungen verlängert
Die langjährige Forderung der Arbeiterkammer, auch Studierenden der Gesundheits- und Krankenpflege an Fachhochschulen das Pflegestipendium zu ermöglichen, wurde mit 1. September 2024 endlich erfüllt. Damit wird die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege gezielt gefördert. Mit dieser Umsetzung werden vor allem Menschen im zweiten Bildungsweg unterstützt, da für das Stipendium ein Mindestalter von 20 Jahren bei Ausbildungsbeginn vorliegen muss. Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Antragstellung ist aktuell bis 31. August 2026 möglich.
Die Höhe des Stipendiums beträgt zumindest 1606,00 Euro pro Monat und kann, je nach Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch höher sein.
Für die Dauer der Inanspruchnahme besteht eine Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig beim AMS. Der Antrag muss vor Beginn der Ausbildung gestellt werden, entweder persönlich oder online über MeinAMS.
Weiterer Handlungsbedarf
Die Erweiterung ist ein wichtiger Schritt, aber noch nicht ausreichend.
- Es braucht einen Rechtsanspruch auf das Pflegestipendium.
- Auch Ausbildungen mit Beginn nach dem 31. August 2026 müssen gesichert gefördert werden, damit Interessierte verlässlich planen können. Wir fordern eine Entfristung und dauerhafte Aufnahme der FH-Ausbildungen in die Förderung!
- Die Altersgrenze von rund 20 Jahren ist nicht sachlich gerechtfertigt.
- Das Pflegestipendium muss zumindest das Niveau der Polizeiausbildung erreichen. Diese beträgt derzeit 2.380 Euro im ersten Ausbildungsjahr.