Langjährige AK-Forderung umgesetzt: Pflegestipendium jetzt auch für Fachhochschulen möglich
Die Sicherstellung des Lebensunterhaltes stellt für viele Menschen während der Pflegeausbildung ein großes Problem dar. Während Polizeischüler:innen in ihrem ersten Ausbildungsjahr 2.295 Euro monatlich erhalten, müssen viele Pflegeschüler:innen mit dem Pflegestipendium von 1.540 Euro monatlich auskommen, im Pflegestudium an der FH sogar meistens nur mit 600 Euro Ausbildungszuschuss.
Langjährige AK-Forderung umgesetzt
Nun wurde jedoch die langjährige Forderung der Arbeiterkammer umgesetzt: Das Pflegestipendium ist jetzt auch für die Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege an der Fachhochschule möglich. Umfasst sind alle Ausbildungen, die ab 01.09.2024 starten. Die Antragstellung ist vorläufig bis 31.08.2025 begrenzt. Die Höhe des Stipendiums beträgt circa 1.540 Euro.
Dies betrifft vor allem Menschen im zweiten Bildungsweg, da man für das Stipendium bei Ausbildungsbeginn zumindest 20 Jahre alt sein muss. Zudem gibt es noch andere Kriterien.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig beim AMS. Der Antrag muss jedenfalls vor Ausbildungsbeginn gestellt werden.
Weiterer Handlungsbedarf
Eine positive Entwicklung! Trotzdem sind noch Themen offen:
- Es braucht einen Rechtsanspruch auf das Pflegestipendium;
- Auch Ausbildungen nach Beginn des 31.08.2025 müssen gesichert gefördert werden; an der Pflege Interessierte brauchen die Rechtssicherheit;
- Engagierte Menschen, die sich bereits in Ausbildung befinden, dürfen nicht schlechter gestellt werden; wir fordern das Stipendium auch für laufende Ausbildungen;
- Die Altersgrenze von 20 Jahren ist sachlich nicht nachvollziehbar;
- Die Höhe sollte sich am Entgelt während der Polizeiausbildung orientieren (aktuell 2.295 Euro im ersten Ausbildungsjahr);