Ver­längert­e Lehr­zeit oder Teil­qualifizier­ung

Schwächere, benachteiligte oder behinderte Jugendliche bekommen oft keine Chance auf einen Lehrplatz und eine betrieblichen Erstqualifizierung. Auf Initiative der Sozialpartner wurde daher eine Form der Ausbildung entwickelt, die den unterschiedlichen Bedürfnissen dieser Personen nach optimaler Ausbildung entsprechen soll. Diese Berufsausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifizierung ist im Berufsausbildungsgesetz geregelt.

Zielgruppe

Personen, die vom Arbeitsmarktservice nicht in ein reguläres Lehrverhältnis vermittelt werden konnten und auf die eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

  • Personen, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förder­be­darf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan der Sonderschule unterrichtet wurden

  • Personen ohne Abschluss der Hauptschule oder der Neuen Mittelschule beziehungsweise mit negativem Abschluss einer dieser Schulen

  • Personen mit Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes beziehungsweise des je­weil­igen Landesbehindertengesetzes oder

  • Personen, von denen aufgrund des Ergebnisses einer Beratungs-, Be­treu­ungs-, oder Orientierungsmaßnahme und einer weiteren fachlichen Be­ur­teil­ung angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen der Abschluss eines Lehrvertrages nicht möglich ist.

Fälle aus der praxis

Frau in Bibliothek

Broschüren

Infos & Tipps zum Nachlesen

Links

Kontakt

Kontakt

Arbeitsrecht

Das könnte Sie auch interessieren

Ar­beits­zeit

Lehr­ling unter 18? Als Jugend­liche gelten für Sie eigene Ar­beits­zeit­be­stimmung­en. Wie lange Sie ar­beit­en dürfen und was Ihn­en bei Über­stund­en zu­steht.

Beendigung & Vorzeitige Auflösung

Beendigung & Vor­zeitige Auf­lösung

Wo liegt der Unterschied zwischen Beendigung und vorzeitiger Auflösung eines Lehrverhältnisses? Wer darf es auflösen – und aus welchen Gründen?

Rechte & Pflichten

Rechte & Pflichten

Lehrzeit ist keine Herrenzeit? Tatsächlich haben Sie als Lehrling während der Ausbildung im Betrieb und in der Schule Pflichten - aber auch Rechte!

  • © 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87

  • Datenschutz
  • Impressum