Pflegeberufe
Die Pflegeberufe werden in Österreich unterteilt in:
- Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP),
- Pflegefachassistenz (PFA) und
- Pflegeassistenz (PA)
Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Berufsausübung und Ausbildung der Pflegeberufe. Mit den angegebenen Links gelangen Sie direkt zum Rechtsinformationssystem (RIS) und finden dort die jeweils aktuelle Fassung der Gesetze und Verordnungen.
Berufsgesetz
Das Berufsgesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in den Pflegeberufen.
| Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - GuKG | Regelt die Berufsbilder, Berufspflichten und Berufsberechtigungen für DGKP, PFA und PA. |
| Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRG | Regelt die Registrierung von Gesundheitsberufen. |
Ausbildung
Die Ausbildung der einzelnen Pflegeberufe ist gesetzlich geregelt und in verschiedene Qualifikationsniveaus unterteilt:
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP):
| FH-Gesundheits- und Krankenpflege – Ausbildungsverordnung – FH-GuK-AV | Regelt die Ausbildung für DGKP an Fachhochschulen, Mindestanforderungen an Ausbildungspartner. |
| Fachhochschulgesetz – FHG | Enthält studienrechtliche Bestimmungen wie Unterbrechungen des Studiums oder Wiederholung von Prüfungen. |
| Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung – GuK-AV (Schulen; auslaufend) | Regelt die Ausbildung an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (auslaufend; begonnene Ausbildungen können abgeschlossen werden). |
Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz:
| Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung -PA-PFA-AV | Regelt Ausbildung und Qualifikationsprofile der Pflegeassistenzberufe. |
| Lehrberuf Pflegeassistenz-Ausbildungsordnung | Regelt die Ausbildung im Lehrberuf Pflegeassistenz. |
| Lehrberuf Pflegefachassistenz-Ausbildungsordnung | Regelt die Ausbildung im Lehrberuf Pflegefachassistenz. |
| Berufsausbildungsgesetz - BAG | Der § 35b BAG regelt die besonderen Bestimmungen für die Lehrberufe Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz. |
| Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung - GuK-BAV | Bestimmungen zum Ausbildungsmodul Unterstützung bei der Basisversorgung. |
Pflegeausbildung an mittleren und höheren Schulen (BMS/BHS):
| Schulorganisationsgesetz | Regelt die Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der Pflege an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen. Dazu zählen Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung sowie Sonderformen an höheren Schulen mit Schwerpunkt Pflege. |
Weiterbildung und Sonderausbildungen:
| Gesundheits- und Krankenpflege- Spezialaufgabenverordnung – GuK-SV | Bestimmungen zu Sonderausbildungen, Ausbildungsinhalten, Prüfungen und Beurteilungen. |
| Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung – GuK-WV | Regelt Weiterbildungen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe. |
| Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr und Führungsaufgabenverordnung – GuK-LFV | Bestimmungen zu den Sonderausbildungen für Lehr- und Führungsaufgaben. |
Weitere wichtige Rechtsgrundlagen
Darüber hinaus gelten für die Pflegeberufe folgende Vorschriften:
| Gesundheits- und Krankenpflege-EWR-Qualifikationsnachweis-Verordnung 2008 – GuK-EWRV 2008 | Regelt die Anerkennung von Krankenpfleger-/Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungen aus EWR-Staaten und der Schweiz |
| GBR-Berufsausweis-Verordnung – GBR-BAV | Verordnung, die die Ausstellung und Gestaltung des Berufsausweises für Angehörige der Gesundheitsberufe regelt. Der Berufsausweis dient als offizieller Nachweis der Berufsberechtigung im Rahmen des Gesundheitsberuferegisters. |
| Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz – KA-AZG | Arbeitszeitgesetz für Angehörige von Gesundheitsberufen in Kranken- und Pflegeanstalten. |
| Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz - KAKuG | Regelt Organisation und Betrieb von Krankenanstalten. |
| Medizinproduktegesetz 2021 – MPG 2021 | Vorschriften zum Umgang mit Medizinprodukten und zu Meldepflichten. |
| Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG | Regelt die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften, einschließlich Regelungen für GuK-Ausbildungen in Österreich. |
| Salzburger Pflegegesetz – PG | Regelungen zum Schutz von Personen in Pflegeeinrichtungen |
| Schutzmaßnahmen für das Krankenpflegepersonal | Bestimmungen zu Nachtschwerarbeit und Entlastungswoche. |
| Schutzmaßnahmen für den Krankenpflege- und Hebammendienst bei Nachtarbeit (Land Salzburg) | Regelt besondere Schutzmaßnahmen für Pflege- und Hebammenpersonal bei regelmäßiger Nachtarbeit |
| Verordnung über Lehrkurse für Krankenpflegefach- und medizinisch-technische Dienste | Regelt die Durchführung von Fortbildungs- und Spezialisierungskursen, einschließlich Anforderungen an Einrichtungen, Lehrkräfte, Zulassung und Prüfungen. |