Pflegeberufe

Die Pflegeberufe werden in Österreich unterteilt in:

  • Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP),
  • Pflegefachassistenz (PFA) und
  • Pflegeassistenz (PA)

Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Berufsausübung und Ausbildung der Pflegeberufe. Mit den angegebenen Links gelangen Sie direkt zum Rechtsinformationssystem (RIS) und finden dort die jeweils aktuelle Fassung der Gesetze und Verordnungen. 

Berufsgesetz

Das Berufsgesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in den Pflegeberufen.

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - GuKG Regelt die Berufsbilder, Berufspflichten und Berufsberechtigungen für DGKP, PFA und PA.
Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRG Regelt die Registrierung von Gesundheitsberufen.

Ausbildung

Die Ausbildung der einzelnen Pflegeberufe ist gesetzlich geregelt und in verschiedene Qualifikationsniveaus unterteilt: 

Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP):

FH-Gesundheits- und Krankenpflege – Ausbildungsverordnung – FH-GuK-AV Regelt die Ausbildung für DGKP an Fachhochschulen, Mindestanforderungen an Ausbildungspartner.
Fachhochschulgesetz – FHG Enthält studienrechtliche Bestimmungen wie Unterbrechungen des Studiums oder Wiederholung von Prüfungen.

Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung – GuK-AV

(Schulen; auslaufend)

Regelt die Ausbildung an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (auslaufend; begonnene Ausbildungen können abgeschlossen werden).

Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz:

Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung -PA-PFA-AV Regelt Ausbildung und Qualifikationsprofile der Pflegeassistenzberufe.
Lehrberuf Pflegeassistenz-Ausbildungsordnung Regelt die Ausbildung im Lehrberuf Pflegeassistenz.
Lehrberuf Pflegefachassistenz-Ausbildungsordnung Regelt die Ausbildung im Lehrberuf Pflegefachassistenz.
Berufsausbildungsgesetz - BAG Der § 35b BAG regelt die besonderen Bestimmungen für die Lehrberufe Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz.
Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung - GuK-BAV Bestimmungen zum Ausbildungsmodul Unterstützung bei der Basisversorgung.

Pflegeausbildung an mittleren und höheren Schulen (BMS/BHS):

Schulorganisationsgesetz Regelt die Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der Pflege an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen. Dazu zählen Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung sowie Sonderformen an höheren Schulen mit Schwerpunkt Pflege.

Weiterbildung und Sonderausbildungen:

Gesundheits- und Krankenpflege- Spezialaufgabenverordnung – GuK-SV Bestimmungen zu Sonderausbildungen, Ausbildungsinhalten, Prüfungen und Beurteilungen.
Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung – GuK-WV Regelt Weiterbildungen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe.
Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr und Führungsaufgabenverordnung – GuK-LFV

Bestimmungen zu den Sonderausbildungen für Lehr- und Führungsaufgaben.


Weitere wichtige Rechtsgrundlagen

Darüber hinaus gelten für die Pflegeberufe folgende Vorschriften:

Gesundheits- und Krankenpflege-EWR-Qualifikationsnachweis-Verordnung 2008 – GuK-EWRV 2008 Regelt die Anerkennung von Krankenpfleger-/Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungen aus EWR-Staaten und der Schweiz
GBR-Berufsausweis-Verordnung – GBR-BAV Verordnung, die die Ausstellung und Gestaltung des Berufsausweises für Angehörige der Gesundheitsberufe regelt. Der Berufsausweis dient als offizieller Nachweis der Berufsberechtigung im Rahmen des Gesundheitsberuferegisters.
Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz – KA-AZG Arbeitszeitgesetz für Angehörige von Gesundheitsberufen in Kranken- und Pflegeanstalten.
Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz - KAKuG Regelt Organisation und Betrieb von Krankenanstalten.
Medizinproduktegesetz 2021 – MPG 2021 Vorschriften zum Umgang mit Medizinprodukten und zu Meldepflichten.
Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG Regelt die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften, einschließlich Regelungen für GuK-Ausbildungen in Österreich.
Salzburger Pflegegesetz – PG Regelungen zum Schutz von Personen in Pflegeeinrichtungen
Schutzmaßnahmen für das Krankenpflegepersonal Bestimmungen zu Nachtschwerarbeit und Entlastungswoche.
Schutzmaßnahmen für den Krankenpflege- und Hebammendienst bei Nachtarbeit (Land Salzburg) Regelt besondere Schutzmaßnahmen für Pflege- und Hebammenpersonal bei regelmäßiger Nachtarbeit
Verordnung über Lehrkurse für Krankenpflegefach- und medizinisch-technische Dienste Regelt die Durchführung von Fortbildungs- und Spezialisierungskursen, einschließlich Anforderungen an Einrichtungen, Lehrkräfte, Zulassung und Prüfungen.

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