Was gilt 2026?
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Was sich 2026 ändert 

Diese neuen Regelungen, Werte und Beträge sollten Sie als Arbeitnehmer:in 2026 kennen.

Wichtige Werte 2026 auf einen Blick

Ein Überblick für Arbeitnehmer:innen:  

  • Geringfügigkeitsgrenze: 551,10 € / Monat
  • Rezeptgebühr: 7,55 €
  • Familienzeitbonus (Papamonat): 54,87 € / Tag
  • Kindererziehungszeiten (Pensionskonto): 2.468,01 €
  • Höchstbeitragsgrundlage SV:
    • 6.930 € / Monat
    • 231 € / Tag
  • E-Card Service-Entgelt:
    • 25,00 € (26,85 € bei Zahlung nach 15.11.2026) 

Klimaticket (ab 1.1.2026)

  • KlimaTicket Ö Classic: 1.400 € (3,84 €/Tag)
  • KlimaTicket Ö ermäßigt: 1.050 € (2,88 €/Tag)

Arbeitslosigkeit & Weiterbildung

Einschränkung des Zuverdienstes

Ab 1.1.2026 ist geringfügiger Zuverdienst neben Arbeitslosengeld/Notstandshilfe grundsätzlich nicht mehr erlaubt.

Ausnahmen:

  • Weiterführung eines bestehenden Nebenjobs (mind. 26 Wochen davor)
  • Langzeitarbeitslose (≥ 365 Tage Bezug, max. 26 Wochen Zuverdienst)
  • Langzeitarbeitslose ab 50 oder mit Behinderung (unbefristet erlaubt)
  • Wiedereinsteiger:innen nach Krankheit/Reha (max. 26 Wochen)
  • Weitere Ausnahmen für AMS-Umschulungen geplant

Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz

  • Bildungskarenz abgeschafft (seit 31.3.2025)
  • Neue Weiterbildungsbeihilfe ab 1.5. oder 1.6.2026
  • Kein Rechtsanspruch, AMS-Förderung 

Altersteilzeit & Pension

Altersteilzeit – neue Regeln

  • Maximaldauer: künftig 3 Jahre
  • Übergangsregelung:
    • Start 2026 → max. 4,5 Jahre
    • Start 2027 → max. 4 Jahre
    • Start 2028 → max. 3,5 Jahre
  • Beschäftigungszeiten: steigen schrittweise → ab 2029: 17 Jahre
  • Nebenjobs: ab 2026 verboten (auch geringfügig)

Neu: Teilpension

  • Arbeitszeit reduzieren + Teilpension beziehen
  • Antrag bei der PVA
  • Abfertigung alt wird auf Basis der früheren Vollzeit berechnet

Korridorpension – Antrittsvoraussetzungen

  • Antritt ab vollendetem 62. Lebensjahr 
  • Mindestens 480 Versicherungsmonate (40 Jahre) 

Gültigkeit:

  • Uneingeschränkt für Personen bis Geburtsjahrgang 1963 
  • Ab Geburtsjahrgang 1964:
    • schrittweise Anhebung von
      • Antrittsalter 
      • erforderlichen Versicherungsmonaten 

Schwerarbeit

  • Berufsbedingte Pflege (DGKP, PFA, PA) gilt ab 2026 als Schwerarbeit
  • Mind. 50 % der Arbeitszeit bzw. 4 Std./Tag

Arbeitsrechtliche Änderungen

Freie Dienstnehmer:innen

  • Kündigung zum 15. oder Monatsletzten
  • Kündigungsfrist:
    • 4 Wochen
    • 6 Wochen ab dem 2. Dienstjahr
  • Kollektivverträge erstmals möglich

Konkurrenzklauseln – neue Einkommensgrenzen

  • Verträge ab 29.12.2015: mind. 4.620 €
  • Verträge vor 29.12.2015: mind. 3.927 €
  • Sehr alte Verträge: keine Einkommensgrenze

Kündigungsfristen in Kollektivverträgen

  • Bestehende KV-Regelungen bleiben gültig
  • Ziel: Klarstellung für Saisonbranchen

Trinkgeld

  • Transparenzpflicht über Verteilungssysteme
  • Anspruch auf Information über kartengezahltes Trinkgeld

Wohnen & Konsumentenschutz

Mietrecht

  • Mindestbefristung bei Wohnungen: 5 Jahre (statt 3)
  • Gilt bei unternehmerischen Vermieter:innen

Mietpreiserhöhungen

  • MRG-Vollanwendung:
    • 2026 max. +1 %
    • 2027 max. +2 %
  • MRG-Teilanwendung: VPI über 3 % → Mehrbetrag nur zur Hälfte

Sanierungsscheck

  • Wieder ab Nov. 2025
  • Fördervolumen 2026: 360 Mio. €
  • Bis zu 30 % Förderung

Recht auf Reparatur (bis spätestens 31.7.2026)

  • Reparatur-Informationspflicht
  • Reparaturpflicht für bestimmte Elektrogeräte
  • Stärkere Regeln gegen irreführende Umweltwerbung

Neue Kennzeichnungspflichten zu Haltbarkeit & Gewährleistung

Gültig ab 27. September 2026

Ab dem 27.9.2026 müssen Händler:innen Konsument:innen transparent über Haltbarkeitsgarantien und gesetzliche Gewährleistungsrechte informieren.

1. Informationen zu Haltbarkeitsgarantien

Händler:innen müssen klar ausweisen, wenn der Hersteller:

  • eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie auf die gesamte Ware übernimmt,
  • diese Garantie länger als 2 Jahre gilt,
  • während der Garantiedauer ein Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Austausch direkt gegenüber dem Hersteller besteht.

Diese Informationen müssen vor dem Kauf leicht verständlich zugänglich sein.


2. Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung

Zusätzlich müssen Konsument:innen darüber informiert werden, dass:

  • unabhängig von einer Garantie gesetzliche Gewährleistungsansprüche bestehen,
  • diese Rechte nicht eingeschränkt oder ersetzt werden dürfen,
  • die Gewährleistung grundsätzlich mindestens 2 Jahre beträgt.

3. Strengere Regeln für Umweltaussagen

Die Richtlinie verschärft die Anforderungen an umweltbezogene Werbung, um Greenwashing zu verhindern:

Nicht mehr zulässig sind insbesondere:

  • allgemeine Umweltaussagen wie „grün“, „öko“ oder „umweltfreundlich“,
    wenn sie nicht konkret und nachvollziehbar begründet werden,
  • produktbezogene Klimaaussagen, die ausschließlich auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen (z. B. CO₂-Kompensation) beruhen.  

Digitalisierung & KI

Ab 2.8.2026 (EU AI Act):

  • Kennzeichnung von KI-Inhalten
  • Offenlegung bei KI-Interaktion
  • Strenge Regeln für KI in sensiblen Bereichen
  • Strafen bis 35 Mio. € oder 7 % Umsatz

Pension & Pflege

Pensionserhöhung

  • Bis 2.500 € → +2,7 %
  • Ab 2.500 € → +67,50 € Fixbetrag

Ausgleichszulage (Mindestpension)

  • Alleinstehend: 1.308,39 €
  • Ehepaare: 2.064,12 €
  • Erhöhung pro Kind: 201,88 € 

Ausgleichszulage zur Waisenpension

Die Ausgleichszulage beträgt monatlich:

Halbwaisen

  • bis 24 Jahre: 481,23 € 
  • über 24 Jahre: 855,16 € 

Vollwaisen

  • bis 24 Jahre: 722,58 € 
  • über 24 Jahre: 1.308,39 €

Pensionsbonus für Langzeitversicherte

Bei 30 Erwerbsjahren

  • Maximaler Bonus: 193,69 € 
  • Einkommensgrenze: 1.423,63 € 

Bei 40 Erwerbsjahren

  • Maximaler Bonus: 493,99 € 
  • Einkommensgrenze: 1.700,76 € 

Für Ehepartner:innen:

  • Maximaler Bonus: 493,46 € 
  • Gesamteinkommen (inkl. Partner:in) darf 2.295,69 € nicht überschreiten

Anrechnung von Zeiten

Für die erforderlichen 30 bzw. 40 Erwerbsjahre zählen zusätzlich:

  • bis zu 12 Monate Präsenz- oder Zivildienst 
  • bis zu 60 Monate Kindererziehungszeiten

Pensionsversicherung – Beiträge & Versicherungsformen

Einkauf von Schul- und Studienzeiten

  • Beitrag 2026: 1.580,04 € pro Monat 

Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

  • Beitragsgrundlage: 4.037,16 € 
  • Monatsbeitrag: 920,47 € 

Freiwillige Weiterversicherung

  • Höchstbeitragsgrundlage: 8.085,00 €
    • Höchstbeitrag: 1.843,40 € 
  • Mindestbeitragsgrundlage: 1.084,20 €
    • Mindestbeitrag: 247,20 € 

Selbstversicherung bei Pflege

Bei Pflege eines nahen Angehörigen (ab Pflegegeldstufe 3) oder eines behinderten Kindes:

  • Beitragsgrundlage: 2.468,01 € 
  • Beiträge werden übernommen:
    • durch den Bund 
    • bei Pflege behinderter Kinder zusätzlich durch FLAF

Pflegegeld (+2,7 %)

  • Stufe 1: 206,20 €
  • Stufe 2: 380,30 €
  • Stufe 3: 592,60 €
  • Stufe 4: 888,50 €
  • Stufe 5: 1.206,90 €
  • Stufe 6: 1.685,40 €
  • Stufe 7: 2.214,80 €  

Krankenversicherung 

Kosten & Befreiungen 2026 

  • Selbstversicherung: 565,25 €/Monat, Beitragsgrundlage: 7.486,80 € 
  • begünstigte Selbstversicherung für Studenten 78,84 €
  • Mindestbeitrag bei einem Herabsetzungsantrag: 78,84 €  
  • Geringfügig + Selbstversicherung: 83,49 €  (Krankenversicherung und Pensionsversicherung)
  • Rezeptgebührenbefreiung:
    • Alleinstehend bis 1.308,39 €

Rezeptgebühr

  • 7,55 € pro Rezept 

Befreiung bei niedrigem Einkommen

  • Alleinstehende bis 1.308,39 € 
  • Ehepaare bis 2.064,12 € 

Erhöhte Befreiungsgrenzen bei Krankheit

  • Alleinstehende bis 1.504,65 € 
  • Ehepaare bis 2.373,74 € 


Kostenanteile für Heilbehelfe

  • Allgemein: 46,20 € 
  • Sehbehelfe (z. B. Brillen): 138,60 € 

Zuzahlung bei Kur & Rehabilitation

Zuzahlungsfrei

  • Einkommen bis 1.308,39 € 

Zuzahlung je nach Bruttoeinkommen

  • bis 1.889,77 € → 11,06 € 
  • bis 2.471,16 € → 18,96 € 
  • über 2.471,16 € → 26,87 €

Arzneimittelobergrenze

  • Die bisherige Rezeptgebührenobergrenze wird zur Arzneimittelobergrenze 

  • Es zählen auch:
    • verordnete und erstattungsfähige Medikamente unter der Rezeptgebühr 
  • Die Obergrenze wird schrittweise gesenkt:
    • von 2 % auf 1,5 % des jährlichen Einkommens

Steuern

Für Steuer 2025 relevant

  • Telearbeits-Pauschale (ersetzt Homeoffice)
  • Negativsteuer:
    • Arbeitnehmer:innen bis 1.398 €
    • Pensionist:innen bis 710 €
  • Kilometergeld:
    • PKW: 0,50 €
    • Fahrrad: 0,25 € (bis 3.000 km)

Steuerliche Neuerungen ab 2026 – Überblick

Pendeln & Mobilität

  •  Beförderungszuschuss für dienstliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln entfällt 
  •  Pendlereuro steigt auf 6 € pro Kilometer und Jahr 

Sonstige Bezüge

  • Freigrenze für sonstige Bezüge: 2.615 €

Negativsteuer (Sozialversicherung zurück)

Je nach Personengruppe gelten folgende Höchstbeträge:

Arbeitnehmer:innen ohne Pendlerpauschale

  • 55 % der SV-Beiträge 
  • maximal 1.300 € 

Arbeitnehmer:innen mit Pendlerpauschale

  • 55 % der SV-Beiträge 
  • maximal 1.554 € 

Pensionist:innen

  • 80 % der SV-Beiträge 
  • maximal 723 € 

Basispauschalierung für Selbstständige

Ab 2026 kann die Basispauschalierung angewendet werden bis zu einem Jahresumsatz von:

  • 420.000 € 

Absetzbare Betriebsausgaben:

  • 15 % der Einnahmen (allgemein) 
  • 6 % bei
    • wissenschaftlicher, 
    • lehrender, 
    • vortragender oder 
    • beratender Tätigkeit 

Absetzbeträge

  • Alle inflationsangepassten Absetzbeträge sind in der Wertetabelle enthalten 

Überstundenbegünstigung

  • Die befristete Erhöhung läuft aus 
  • Ab 2026 steuerlich begünstigt:
    • Zuschläge für max. 10 Überstunden 
    • Höchstbetrag: 120 € pro Monat

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