Steuern sparen
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Steuersparen von A bis Z

Was können Sie bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend machen? Unser ABC zeigt Ihnen, welche Ausgaben und Absetzbeträge Ihre Steuer verringern können.

AfA – Absetzung für Abnutzung

Geräte, die Sie beruflich benötigen, können Sie von der Steuer absetzen. Kosten sie mehr als 1.000 Euro – bis 2022 waren es 800 Euro –, müssen Sie die Kosten auf mehrere Jahre verteilen.

Mehr dazu: Werbungskosten

Adoptionskosten

Adoptionskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen.

Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen

Alleinerzieherabsetzbetrag

Den Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) gibt es für Eltern, die Familienbeihilfe beziehen und länger als sechs Monate im Kalenderjahr in keiner Beziehung gelebt haben.

Mehr dazu: Steuervorteile für Familien

Alleinverdienerabsetzbetrag

Beim Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) kommt es auf das Einkommen des (Ehe-)Partners:der (Ehe-)Partnerin an. Dieses darf 2026 insgesamt 7.411 Euro nicht übersteigen, 2025 waren es 7.284 Euro.

Zusätzlich muss für mindestens ein Kind länger als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen worden sein.

Mehr dazu: Steuervorteile für Familien

Allergien

Kosten für die Behandlung von Allergien können Sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn sie den steuerlichen Selbstbehalt übersteigen oder mit einer Behinderung zusammenhängen. 

Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen

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Außergewöhnliche Belastungen

Pflegekosten, Kurkosten oder Schäden durch Katastrophen – all das und mehr zählt als außergewöhnliche Belastung, die Sie steuerlich absetzen können.

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