Werbungskosten
Von Gewerkschaftsbeiträgen über das Pendlerpauschale bis zu Fachliteratur: Vieles, was Sie für den Beruf kaufen, können Sie von der Steuer absetzen.
Bestimmte Ausgaben können Ihre Steuerbemessungsgrundlage verringern. Dazu zählen zum Beispiel Spenden, Kirchenbeiträge, bestimmte Pensionsversicherungsbeiträge und Öko-Sonderausgaben.
Einige Sonderausgaben werden automatisch an das Finanzamt gemeldet und bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt. Für manche gelten Höchstbeträge.
Folgende Ausgaben werden zur Gänze anerkannt:
GUT ZU WISSEN
Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten und für die freiwillige Weiterversicherung meldet die Versicherungsanstalt automatisch an das Finanzamt. Sie werden bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung automatisch berücksichtigt.
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