Sonderausgaben: Was Sie von der Steuer absetzen können

Bestimmte Ausgaben können Ihre Steuerbemessungsgrundlage verringern. Dazu zählen zum Beispiel Spenden, Kirchenbeiträge, bestimmte Pensionsversicherungsbeiträge und Öko-Sonderausgaben.

Einige Sonderausgaben werden automatisch an das Finanzamt gemeldet und bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt. Für manche gelten Höchstbeträge.

Sonderausgaben ohne Höchstbetrag  

Folgende Ausgaben werden zur Gänze anerkannt:

  • Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung
  • Nachkauf von Versicherungszeiten, zum Beispiel für Schul- oder Universitätszeiten
  • Renten und dauernde Lasten
  • Steuerberatungskosten

GUT ZU WISSEN

Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten und für die freiwillige Weiterversicherung meldet die Versicherungsanstalt automatisch an das Finanzamt. Sie werden bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung automatisch berücksichtigt.

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