Pension & Zuverdienst

Sie bekommen eine Pension und wollen etwas dazuverdienen? Hier ein Überblick, wie sich ein Zuverdienst auf den Pensionsbezug auswirkt und was bei Steuer und Sozialversicherung zu bedenken ist.

Steuerliche Konsequenzen

Beziehen Sie neben Ihrem Arbeitsverhältnis noch eine Pension (z.B. eine Witwen- oder Witwerpension, Nebenbeschäftigung zur Pension), dann müssen Sie diese gemeinsam mit Ihrem Lohn oder Gehalt versteuern. Für die jährliche Steuerberechnung sind alle laufenden Löhne und Gehälter und die Pension (jeweils ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld) zu addieren und davon zumindest die Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen.

Beträgt Ihr Jahreseinkommen insgesamt nicht mehr als 13.981 Euro (Wert 2024; 2023: 12.756 Euro), müssen Sie mit keiner Steuernachzahlung rechnen. Wird diese Summe überschritten, kommt es in der Regel zu einer Steuernachforderung - ihre Höhe hängt ab vom gesamten Jahreseinkommen und der bereits entrichteten Lohnsteuer.

Mit dem AK Zuverdienstrechner finden Sie heraus, ob Sie Steuern nachzahlen müssen. 

Achtung!

Es kommt auf die Art der Pension an, wie viel Sie ohne Einbußen in der Pensionshöhe dazu verdienen dürfen!

Zuverdienst bei „Frühpension“

Bei einer vorzeitigen Alterspension, wie der Korridorpension oder der „Hacklerregelung“, die man vor 65 Jahren bei Männern, bzw.  (derzeit noch) vor 60 Jahren bei Frauen bezieht, darf man nur geringfügig dazuverdienen, um die Pension nicht zu verlieren.

Hinweis

Mehr zu den unterschiedlichen Regelungen für Männer und Frauen erfahren Sie in diesem Beitrag.

Die Grenze für geringfügige Beschäftigung liegt 2024 bei 518,44 Euro pro Monat. Da Ihnen bei einer geringfügigen Beschäftigung auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zustehen, können Sie diesen Betrag übrigens 14x im Jahr bekommen und liegen trotzdem noch unter der Geringfügigkeitsgrenze. Wichtig ist allerdings, dass die Sonderzahlungen als solche am Lohnzettel ausgewiesen werden!

Achtung!

Bei nur einem Euro mehr fällt die gesamte Pension für den Zeitraum der nicht geringfügigen Beschäftigung weg!


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