Außergewöhnliche Belastungen

Krankheits- und Pflegekosten, Begräbniskosten oder Ausgaben nach einer Naturkatastrophe können steuerlich als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Je nach Art der Kosten gilt dabei ein Selbstbehalt – oder die Ausgaben sind ohne Selbstbehalt absetzbar.

Tipp

Reichen Sie die Arbeitnehmer:innenveranlagung auf Papier ein, müssen Sie außergewöhnliche Belastungen in der Beilage L1ab angeben.

Wann liegt eine außergewöhnliche Belastung vor?

Damit Ausgaben steuerlich anerkannt werden, müssen sie

  • außergewöhnlich sein – also höher als bei der Mehrheit der Steuerpflichtigen,
  • zwangsläufig entstehen und
  • Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen.

Bei vielen außergewöhnlichen Belastungen gilt deshalb ein Selbstbehalt. Erst soweit die anerkannten Kosten diesen Betrag übersteigen, wirken sie sich steuerlich aus.

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