Steuervorteile für Familien
Für Familien gibt es Absetzbeträge, die die Lohnsteuer verringern. Außerdem gibt es für Kinder weitere Erleichterungen. Hier ein Überblick.
Krankheits- und Pflegekosten, Begräbniskosten oder Ausgaben nach einer Naturkatastrophe können steuerlich als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Je nach Art der Kosten gilt dabei ein Selbstbehalt – oder die Ausgaben sind ohne Selbstbehalt absetzbar.
Tipp
Reichen Sie die Arbeitnehmer:innenveranlagung auf Papier ein, müssen Sie außergewöhnliche Belastungen in der Beilage L1ab angeben.Damit Ausgaben steuerlich anerkannt werden, müssen sie
Bei vielen außergewöhnlichen Belastungen gilt deshalb ein Selbstbehalt. Erst soweit die anerkannten Kosten diesen Betrag übersteigen, wirken sie sich steuerlich aus.
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