Geringes Einkommen
Negativsteuer und günstigere Arbeitslosenversicherung – welche Erleichterungen es für Personen mit geringem Einkommen gibt und wie viel sie ausmachen.
Vollzeit beschäftigt, aber beim Krankenversicherungsträger nur halbtags oder geringfügig gemeldet? Ein Teil des Lohns wird schwarz bezahlt? Das ist zwar illegal, kommt aber leider oft vor. Die Arbeitnehmer:innen schauen dabei durch die Finger: Wer falsch angemeldet ist, bekommt unterm Strich weniger Arbeitslosengeld, Krankengeld, Abfertigung und Pension.
Fordern Sie einen Versicherungsdatenauszug an:
Der Versicherungsdatenauszug gibt Auskunft, ob Sie gemeldet sind und mit welchem Bruttoentgelt („Beitragsgrundlage“). Entgelt bedeutet: Ihr „normales Bruttogehalt“ plus Überstunden, Provisionen, Zulagen etc.
Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin hat Sie gar nicht angemeldet? Beschäftigungsbeginn oder -ende stimmen nicht? Das gemeldete Entgelt ist zu gering? Melden Sie sich bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und beantragen Sie die Überprüfung und Korrektur!
Die ÖGK kann Ihren Arbeitgeber, Ihre Arbeitgeberin verpflichten, die Meldung zu korrigieren und die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Das ist rückwirkend für 3 Jahre möglich, in Ausnahmefällen für 5 Jahre.
Für länger zurückliegende Zeiten und daher verjährte Beiträge zur Pensionsversicherung können Sie bei der ÖGK einen Antrag auf Nachentrichtung der Beiträge stellen, und zwar spätestens bis zum Pensionsstichtag. Sie müssen in diesem Fall die Dienstnehmer- und die Dienstgeberbeiträge zahlen.
Sie sollten Ihre Angaben dokumentieren können, zum Beispiel mithilfe von…
Legen Sie Ihrem Antrag eine Kopie von sämtlichen Unterlagen und von Namen, Adressen und Telefonnummern der Zeuginnen und Zeugen bei. Bei E-Mail-Versand gehen natürlich auch ein Scan oder Foto.
Sie erhalten von der ÖGK jedenfalls eine einfache schriftliche Mitteilung – auch wenn die Entscheidung negativ ist. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, kontaktieren Sie uns bitte!
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