Gesundheitsberufe-Register
Das Gesundheitsberuferegister
Das Register wertet Gesundheitsberufe auf: Nur wer entsprechende Qualifikationen hat, wird aufgenommen.
Konkret: Alle Personen, die über eine Ausbildung in der Pflege nach dem GuK-Gesetz oder über eine Ausbildung im gehoben medizinisch-technischen Dienst (MTD-G) verfügen, dürfen ihren Beruf ausüben – unabhängig davon, ob sie im Gesundheitsberuferegister eingetragen sind oder nicht.
Personen, die ihre Qualifikation im Ausland erworbenen haben, dürfen vorübergehend arbeiten, sofern sie über einen Anerkennungs-/Nostrifikationsbescheid verfügen. Fehlende Ergänzungsprüfungen und Praktika müssen bis auf Weiteres nicht vorgewiesen werden.
Das macht Sinn, wenn Sie bereits die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt haben. Nutzen Sie aufgrund der aktuellen Coronavirus-Entwicklung die Möglichkeit der Online-Antragstellung mittels Handysignatur oder Bürgerkarte. Sie finden dort auch ein detaillierte Ausfüllhilfe.
Sie können den Antrag auch persönlich in der Arbeiterkammer stellen. Für die Terminvereinbarung klicken Sie bitte unten auf Ihre Berufsgruppe oder kontaktieren uns telefonisch unter T. 0662 86 87-137.
Die Anträge und weitere Formulare finden Sie als Download bei der jeweiligen Berufsgruppe.
Nach der Registrierung sind Sie im öffentlichen Register eingetragen.
Allgemeine Infos
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