Gesundheitsberufe-Register
Das Gesundheitsberuferegister
Das Register wertet Gesundheitsberufe auf: Nur wer entsprechende Qualifikationen hat, wird aufgenommen.
Infos & Terminvergabe
Seit 1. Juli 2018 müssen alle Berufsangehörigen, die in einem der 10 Gesundheitsberufe (gemäß GuKG und MTD-G) tätig sind, im Gesundheitsberuferegister eingetragen sein.
Mit Beginn der Pandemie wurde die Registrierungspflicht vorübergehend ausgesetzt. Einige Berufsangehörige haben davon Gebrauch gemacht.
Seit 1.1.2022 ist die Registrierung wieder Voraussetzung für die Berufsausübung. Berufsangehörigen, die nicht registriert sind, ist es nicht erlaubt im Beruf tätig zu sein.
Corona-Ausnahmeregelung:
Pflegekräfte, die ihre Qualifikation im Ausland erworbenen haben, dürfen bis zum 31. Dezember 2023 ohne Registrierung weiterarbeiten, sofern sie über einen Anerkennungs-/Nostrifikationsbescheid verfügen. Fehlende Ergänzungsprüfungen und Praktika müssen bis dahin erledigt sein. (Rechtsgrundlage im BGBl I Nr. 82/2022) Die Eintragung in das Register ist jederzeit möglich, wenn allfällige Auflagen erfüllt sind und - bei Bedarf - ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse vorgelegt werden kann. Bei Unklarheiten bitte rechtzeitig nachfragen.
Sie können den Antrag persönlich in der Arbeiterkammer stellen. Für die elektronische Terminvereinbarung klicken Sie bitte unten auf Ihre Berufsgruppe.
Noch einfacher: kontaktieren Sie uns telefonisch unter T. 0662 86 87-137.
Technik-affine Berufsangehörige haben die Möglichkeit der Online-Antragstellung mittels Handysignatur oder Bürgerkarte. Unter dem Link finden Sie auch eine detaillierte Ausfüllhilfe.
Allgemeine Infos
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