Neue Rolle in der betrieblichen Interessenvertretung: Barrierefreiheitsbeauftragte:r
Die betriebliche Interessenvertretung ist um eine Rolle reicher – zumindest in Unternehmen, die über 400 Arbeitnehmer:innen beschäftigten. Diese Betriebe haben mit 1. Jänner eine:n Barrierefreiheitsbeauftragte:n sowie eine:n Stellvertreter:in zu benennen.
Das Aufgaben-Portfolio ist vielfältig: Barrierefreiheitsbeauftragte zeigen Missstände auf, bringen Veränderungsvorschläge ein, tauschen sich mit der Behindertenvertrauensperson aus und arbeiten mit Expert:innen der Behindertenorganisationen zusammen.
Barrierefreiheitsbeauftragte achten nicht nur auf die bauliche Barrierefreiheit, sondern auch auf alle anderen für die Barrierefreiheit wesentlichen Bereiche wie beispielsweise Informations- und Kommunikationstechnologie, EDV-Ausstattung oder Informationen in leichter Sprache.
Wie bei den SVP ist die Tätigkeit ehrenamtlich. Vom Betrieb ist jedoch die Arbeitszeit für die Erfüllung der Aufgaben sowie für Aus- und Weiterbildung zur Verfügung zu stellen.
Bei Interesse am Engagement als Barrierefreiheitsbeauftragte:r bietet das BFI Tirol eine einschlägige Ausbildung an.
Weitere Infos zur Ausgestaltung von Barrierefreiheitsbeauftragten im Behinderteneinstellungsgesetz finden Sie hier (Punkt 2.5: Einrichtung von Barrierefreiheitsbeauftragten)