Karenz-Regelung
Die Elternkarenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist. Sie müssen die Karenzdauer schriftlich beim Arbeitgeber bekannt geben.
Spätestens vier Monate vor dem Ende Ihrer Karenz sollten Sie Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber aufnehmen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie nach Ihrer Rückkehr Ihre Arbeitszeit reduzieren oder eine Elternteilzeit vereinbaren möchten.
Broschüren
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