Karenz-Regelung
Die Elternkarenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist. Sie müssen die Karenzdauer schriftlich beim Arbeitgeber bekannt geben.
Spätestens vier Monate vor dem Ende Ihrer Karenz sollten Sie Kontakt mit Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in aufnehmen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie nach Ihrer Rückkehr Ihre Arbeitszeit reduzieren oder eine Elternteilzeit vereinbaren möchten.
Broschüren
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