Beim Standesamt der Gemeinde, in der Ihr Kind geboren wurde, bekommen Sie Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigung. Beide Dokumente brauchen Sie für die weiteren Amtswege.
Geburtsurkunde
Dafür brauchen Sie:
Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
Geburtsurkunden der Eltern
Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel der Mutter (bei Verheirateten von beiden Elternteilen)
bei Geschiedenen das Scheidungsurteil beziehungsweise den Scheidungsvergleich
bei Verwitweten die Sterbeurkunde
und den vom Spital erhaltenen Schein über den/die Vornamen des Kindes.
Geburtsbescheinigung
Zugleich ist eine standesamtliche Geburtsbescheinigung "zu lösen". Diese wird gemeinsam mit dem Entlassungsschein des Krankenhauses der zuständigen Krankenkasse übergeben.
2. Krankenkasse (Sozialversicherungsträger)
Meldung des Kindes zur Sozialversicherung. Bei Geburten im Inland erfolgt die Meldung der Geburt an die Sozialversicherung durch das zuständige Finanzamt.
Antrag auf Fortbezug des Wochengeldes
Vorzulegen sind:
Geburtsurkunde
Geburtsbescheinigung
eventuell Bestätigung über Frühgeburt oder Kaiserschnittgeburt
3. Finanzamt
Familienbeihilfe Sofern die Anspruchsvoraussetzungen auf Basis der elektronisch zur Verfügung stehenden Daten der Finanzverwaltung vorliegen, wird bei Geburten im Inland die Familienbeihilfe ausbezahlt, ohne dass dafür ein Antrag erforderlich ist. Nach der Geburt eines Kindes erhalten Sie in diesem Fall vom Finanzamt ein Informationsschreiben, das Sie über den Familienbeihilfenanspruch für Ihr Kind informiert. Sollten noch Daten wie etwa die Bankverbindung fehlen, ersucht das Finanzamt, diese Daten an das Finanzamt zurückzusenden.
In allen anderen Fällen ist nach wie vor ein Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe erforderlich.
Die Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag wird monatlich ausgezahlt.
Zusätzlich wird vom Finanzamt einkommensabhängig für das 3. und jedes weitere Kind ein Mehrkindzuschlag gewährt. Dieser ist allerdings im Wege der Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen.
Vorzulegen sind:
Antragsformular (erhältlich beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt)
Geburtsurkunde des Kindes
Meldezettel des Kindes
Meldezettel der Eltern beziehungsweise eines Elternteiles
Zusätzliche Unterlagen bei Nichtvorliegen der österreichischen Staatsbürgerschaft
Antrag auf Kinderbetreuungsgeld Frühestens ab dem Tag der Geburt des Kindes kann der Antrag auf Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes gestellt werden. Auch Mütter, die keinen Anspruch auf Wochengeldbezug haben, können Kinderbetreuungsgeld beantragen!
Antrag auf Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
Wer?
Einkommen pro Jahr (Stand: 2025)
Alleinerziehende
bis 8.100 Euro
in Ehe oder Lebensgemeinschaft lebende Elternteile
beziehender Elternteil: bis 8.100 Euro zweiter Elternteil/Partner: bis 18.000 Euro
Vorzulegen sind:
Antragsformular (erhältlich bei der Krankenkasse)
Geburtsurkunde des Kindes
Bestätigung des Finanzamtes über Bezug der Familienbeihilfe
Meldezettel des Kindes
Meldezettel der antragstellenden Person
Zusätzliche Unterlagen bei Nichtvorliegen der österreichischen Staatsbürgerschaft
...zur Geburt des Kindes und wenn Pflege nötig ist
Arztbesuche
Werdende Mütter haben es oft nicht leicht, ärztliche Untersuchungen mit dem Arbeitsalltag zu koordinieren.
Wochengeld
Acht Wochen vor und nach der Entbindung erhalten Sie Wochengeld. Wann Sie Recht darauf haben und alle Informationen über Antrag, Bezugsdauer und Höhe.
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