Arbeitslosigkeit
Ab 2026: Geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld eingeschränkt
Ab Jänner 2026 wird es bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr möglich sein, zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe geringfügig dazu zu verdienen.
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Diese Broschüre gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Arbeitssuche und liefert wertvolle Tipps, was es zu beachten gilt.
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