Wochengeld für Arbeitslose
Anspruch auf Wochengeld bei Arbeitslosigkeit.
Geben Sie Ihren Krankenstand beim AMS unverzüglich bekannt. Während des Krankenstandes gibt es keine Vermittlungsaktivitäten oder Ähnliches durch das AMS. Auch die Vereinbarungen im Rahmen der Eigeninitiative müssen nicht eingehalten werden.
Ab dem 4. Tag des Krankenstandes erhalten Sie auf Antrag von der Österreichischen Gesundheitskasse grundsätzlich Krankengeld in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes bzw. der zuvor bezogenen Notstandshilfe.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe ruht während des Bezuges von Krankengeld. Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die zuerkannte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, es kommt dadurch nur zu einer zeitlichen Verschiebung.
Wenn Sie wieder gesund sind, müssen Sie das AMS am nächsten Tag nach Ende Ihres Krankenstandes darüber informieren – und zwar auch dann, wenn die Gesundheitskasse Ihnen zusichert, Sie elektronisch wieder gesund zu melden!
© 2026 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87