AK Zeitspeicher
Nützliche Argumentationshilfe bei unbezahlten Mehr- und Überstunden: Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeiten mit dem AK-Zeitspeicher auf Handy oder PC.
Die Zeit für das An- und Ausziehen der Arbeitskleidung zählt grundsätzlich nicht als Arbeitszeit.
Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) gilt die Umkleidezeit als Arbeitszeit:
Kurz gesagt
Müssen Sie sich auf Anweisung Ihrer Arbeitgeber:in erst im Betrieb umziehen oder ist das Tragen der Arbeitskleidung auf dem Arbeitsweg unzumutbar, zählt die Umkleidezeit als Arbeitszeit und muss bezahlt werden.
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