Beschäftigungspflicht & Ausgleichstaxe

Arbeitgeber:innen mit 25 oder mehr Arbeitnehmer:innen müssen pro 25 Beschäftigten mindestens einen begünstigten behinderten Menschen beschäftigen.

Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, müssen Arbeitgeber:innen für jede nicht besetzte Pflichtstelle eine Ausgleichstaxe bezahlen.

Ab wann gilt die Beschäftigungspflicht?

Die Beschäftigungspflicht gilt für Arbeitgeber:innen, die in Österreich 25 oder mehr Menschen beschäftigen.

Die vorgeschriebene Anzahl an begünstigten behinderten Menschen wird als Pflichtzahl bezeichnet.

Wie wird die Pflichtzahl berechnet?

Für die Berechnung zählt die Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen eines Arbeitgebers oder einer Arbeitgeberin. Lehrlinge werden dabei nicht mitgerechnet.

Die beschäftigten begünstigten behinderten Arbeitnehmer:innen werden auf die Pflichtzahl angerechnet. Wird die vorgeschriebene Zahl erreicht, ist die Beschäftigungspflicht erfüllt.

Wer wird doppelt angerechnet?

Bestimmte Personengruppen werden doppelt auf die Pflichtzahl angerechnet. Dazu zählen unter anderem:

  • blinde Menschen
  • begünstigte behinderte Jugendliche unter 19 Jahren
  • begünstigte behinderte Menschen für die Dauer eines Ausbildungsverhältnisses
  • Menschen, die einen Rollstuhl benutzen

Wie hoch ist die Ausgleichstaxe 2026?

Die Höhe hängt von der Anzahl der Beschäftigten ab. Seit 1. Jänner 2026 gelten folgende Beträge pro Monat und nicht besetzter Pflichtstelle:

  • bis 24 Arbeitnehmer:innen: keine Ausgleichstaxe
  • 25 bis 99 Arbeitnehmer:innen: 344 Euro
  • 100 bis 399 Arbeitnehmer:innen: 485 Euro
  • 400 oder mehr Arbeitnehmer:innen: 512 Euro

Wofür wird die Ausgleichstaxe verwendet?

Die Ausgleichstaxe fließt in den Ausgleichstaxfonds, der vom Sozialministerium verwaltet wird.

Die Mittel werden vor allem verwendet für:

  • die berufliche und soziale Förderung von Menschen mit Behinderung
  • eine Prämie für Arbeitgeber, die begünstigte behinderte Menschen in Ausbildung beschäftigen – 2026 sind das 344 Euro pro Monat
  • die Errichtung und den Ausbau von Integrativen Betrieben

Information in Gebärdensprache

Die Gebärdensprachvideos des ServiceCenter ÖGS.barrierefrei informieren gehörlose und hörbeeinträchtigte Arbeitnehmer über ihre Rechte in der Arbeitswelt.

Zum Video „Beschäftigungspflicht und Ausgleichstaxe“

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