Arbeitgeber-Kündigung
Wann ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber zulässig? Welche Fristen sind einzuhalten? Was sind Anfechtungsgründe? Stehen Ihnen „Postensuchtage“ zu?
Arbeitnehmer:innen, die unter besonderem Kündigungsschutz stehen, können nur unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden.
Beispielsweise nur mit Zustimmung des Gerichts oder des Behindertenausschusses des Sozialministeriumservice. Die Kündigungsschutzbestimmungen sind für die einzelnen geschützten Arbeitnehmer:innengruppen sehr unterschiedlich.
Unter besonderem Schutz stehen u.a. folgende Arbeitnehmer:innen:
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