Arbeitgeber- Kündigung
Wann ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber zulässig? Welche Fristen sind einzuhalten? Was sind Anfechtungsgründe? Stehen Ihnen „Postensuchtage“ zu?
ArbeitnehmerInnen, die unter besonderem Kündigungsschutz stehen, können nur unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden.
Beispielsweise nur mit Zustimmung des Gerichts oder des Sozialministeriumservices. Die Kündigungsschutzbestimmungen sind für die einzelnen geschützten ArbeitnehmerInnengruppen sehr unterschiedlich.
Unter besonderem Schutz stehen folgende ArbeitnehmerInnen:
Gehören Sie einer dieser Gruppen an und werden gekündigt, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit der Arbeiterkammer Ihres Bundeslandes in Verbindung!
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