Wenn das AMS Geld zurückfordert

Irren ist menschlich. Das gilt auch bei der Beantragung und der richtigen Berechnung des AMS-Bezuges. Es kann vorkommen, dass Ihnen das AMS einen höheren Betrag auszahlt, als Ihnen zusteht. Und dann hinterher das Geld zurückfordert. Sie sind aber nicht in jedem Fall zur Rückzahlung verpflichtet.

In diesem Fall müssen Sie nichts zurückzahlen

Nicht zurückfordern kann das AMS das Geld, wenn der zu hohe Bezug durch das Arbeitsmarktservice verursacht wurde und Sie nicht erkennen konnten, dass Sie zuviel bekommen haben.

Wann Sie zur Rückzahlung verpflichtet sind

Zur Rückzahlung verpflichtet sind Sie aber, wenn Sie den Bezug durch falsche Angaben herbeigeführt haben oder wenn Sie dem AMS wichtige Tatsachen verschwiegen haben, etwa dass Sie eine neue Arbeit haben.

Auch wenn Sie ohne Ihr Zutun einen zu hohen Betrag erhalten haben und erkennen mussten, dass die Auszahlung zu hoch ausfällt, sind Sie zur Rückzahlung verpflichtet. Beispielsweise wird von Ihnen erwartet, dass Ihnen bei einem gleichzeitigen Bezug von Krankengeld und Arbeitslosengeld auffällt, dass etwas nicht stimmt.

Achtung!

Wenn ein ungerechtfertigter Leistungsbezug durch eine Täuschung entstanden ist, kann es neben der Rückforderung des Leistungsbezuges auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen.


Fälle aus der praxis

Frau in Bibliothek

Broschüren

Infos & Tipps zum Nachlesen

Links

Kontakt

Kontakt

Arbeitsrecht

Das könnte Sie auch interessieren

Arbeitsloser sitzt im Warteraum

Arbeitslos: Was nun?

Die wichtigsten Infos über das richtige Vorgehen beim AMS, entscheidende Fristen und den Bezug des Arbeitslosengelds.

Arbeitslosengeld

Wer kriegt es, wie lang und in welcher Höhe? Wo kann man es beantragen? Wie viel darf man dazuverdienen? Die wichtigsten Infos zum Arbeitslosengeld.

Briefträgerin fährt mit dem Rad die Post aus.

Negativer AMS-Bescheid

Sie glauben, das AMS hat Ihren Fall falsch oder vorschnell beurteilt? So können Sie gegen ungerechtfertigte Bescheide erfolgreich Beschwerde einlegen.

  • © 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87

  • Datenschutz
  • Impressum