Operationstechnische Assistenz
Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Berufsausübung und Ausbildung der Operationstechnischen Assistenz. Mit den angegebenen Links gelangen Sie direkt zum Rechtsinformationssystem (RIS) und finden dort die jeweils aktuelle Fassung der Gesetze und Verordnungen.
Berufsgesetz
Das Berufsgesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Operationstechnischen Assistenz.
| Medizinische Assistenzberufe-Gesetz - MABG | Regelt die Berufsbilder, Berufspflichten und Ausbildungsvorgaben für die medizinischen Assistenzberufe, einschließlich der Operationstechnischen Assistenz. |
Ausbildung
Die Ausbildung der operationstechnischen Assistenz ist gesetzlich geregelt.
| OTA-Ausbildungsverordnung – OTA-AV | Regelt die Ausbildung, Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sowie das Qualifikationsprofil der Operationstechnischen Assistenz. |
Weitere wichtige Rechtsgrundlagen
Darüber hinaus gelten für die Tätigkeit der Operationstechnischen Assistenz folgende Vorschriften:
| Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRG | Regelt die Registrierung von Gesundheitsberufen |
| Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz – KA-AZG | Regelt die Arbeitszeiten für Angehörige von Gesundheitsberufen in Kranken- und Pflegeanstalten. |
| Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz - KAKuG | Regelt die Organisation und den Betrieb von Krankenanstalten. |
| Medizinproduktegesetz 2021 – MPG 2021 | Vorschriften rund um den Umgang mit Medizinprodukten sowie zu Meldepflichten. |
| Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG | Regelt die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Österreich. |