Operationstechnische Assistenz

Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Berufsausübung und Ausbildung der Operationstechnischen Assistenz. Mit den angegebenen Links gelangen Sie direkt zum Rechtsinformationssystem (RIS) und finden dort die jeweils aktuelle Fassung der Gesetze und Verordnungen.

Berufsgesetz

Das Berufsgesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Operationstechnischen Assistenz.

Medizinische Assistenzberufe-Gesetz - MABG Regelt die Berufsbilder, Berufspflichten und Ausbildungsvorgaben für die medizinischen Assistenzberufe, einschließlich der Operationstechnischen Assistenz.

Ausbildung

Die Ausbildung der operationstechnischen Assistenz ist gesetzlich geregelt.

OTA-Ausbildungsverordnung – OTA-AV Regelt die Ausbildung, Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sowie das Qualifikationsprofil der Operationstechnischen Assistenz.

Weitere wichtige Rechtsgrundlagen

Darüber hinaus gelten für die Tätigkeit der Operationstechnischen Assistenz folgende Vorschriften:

Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRG Regelt die Registrierung von Gesundheitsberufen
Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz – KA-AZG Regelt die Arbeitszeiten für Angehörige von Gesundheitsberufen in Kranken- und Pflegeanstalten.
Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz - KAKuG Regelt die Organisation und den Betrieb von Krankenanstalten.
Medizinproduktegesetz 2021 – MPG 2021 Vorschriften rund um den Umgang mit Medizinprodukten sowie zu Meldepflichten.
Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG Regelt die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Österreich.


Fälle aus der praxis

Frau in Bibliothek

Broschüren

Infos & Tipps zum Nachlesen

  • © 2025 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87

  • Datenschutz
  • Impressum