Abfertigungsbeiträge zusammenlegen
Gewinnen Sie mehr Übersicht über Ihre Abfertigungsansprüche! So funktioniert die Zusammenlegung
Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis ab dem 1. Jänner 2003 begonnen haben,
gelten für Sie die Regelungen der "Abfertigung Neu".
ACHTUNG
Im Falle von Wiedereinstellungszusagen kann auch bei Arbeitsverhältnissen, die ab dem 1. Jänner 2003 beginnen, das alte Abfertigungsrecht zur Anwendung kommen!Seit Jahresbeginn 2008 gilt die "Abfertigung Neu" auch für freie Dienstnehmer:innen.
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Abfertigung, auch wenn sie nicht 3 Jahre durchgehend bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Die Abfertigung geht bei Selbstkündigung, berechtigter oder verschuldeter Entlassung oder unberechtigtem Austritt nicht verloren.
Die Betriebe zahlen regelmäßig in eine betriebliche Vorsorgekasse ein und sparen so die Abfertigungsbeiträge für ihre Beschäftigten an.
Ihr Arbeitgeber zahlt für Sie ab dem 2. Monat Ihres Arbeitsverhältnisses 1,53 Prozent Ihres monatlichen Bruttoentgeltes inklusive Sonderzahlungen an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Die ÖGK leitet diesen Betrag an die ausgewählte BVK weiter. Die zuständige BVK muss am Dienstzettel angeführt sein.
Je nachdem, ob es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt oder
nicht, gilt Folgendes:
Abfertigungsbeiträge sind auch für folgende Zeiten zu entrichten:
Ihre Abfertigung errechnet sich so:
Summe der eingezahlten Beiträge | |
+ | Zinsen |
- | Verwaltungskosten und Barauslagen |
= | Abfertigung brutto |
Von dieser Brutto-Abfertigung werden 6 Prozent Lohnsteuer abgezogen.
Ihre Gehalts- oder Lohnabrechnung muss die Bemessungsgrundlage und den monatlichen Beitrag an die BVK enthalten. Zusätzlich haben Sie einmal im Jahr Anspruch auf einen Kontoauszug von der BVK.
Was enthält der Kontoauszug?
Werden auf Ihr Konto keine Beiträge eingezahlt, zum Beispiel weil das Arbeitsverhältnis beendet wurde, erhalten Sie nur alle 3 Jahre einen Kontoauszug. Ausnahme: Der Kontostand ändert sich um mehr als 30 Euro. Dann haben Sie auch vor Ablauf der 3 Jahre Anspruch auf einen Kontoauszug.
Nach mindestens 3 Einzahlungsjahren können Sie die Auszahlung Ihrer
Abfertigung von der BVK in diesen Fällen verlangen:
Die Einzahlungszeiten müssen nicht aus einem Arbeitsverhältnis stammen. Die Zeiten bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengezählt.
In folgenden Fällen bleibt Ihre Abfertigung in der BVK und wird weiter veranlagt:
Ihre Abfertigungsbeträge bleiben so lange auf dem Konto der BVK, bis Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Kriterien für eine Auszahlung erfüllen. Also zum Beispiel gekündigt werden. Dann können Sie alle Abfertigungsbeträge verlangen, auch jene aus früheren Arbeitsverhältnissen (Rucksackprinzip).
Beispiel
Frau Fleißig war von 1. Jänner 2014 bis 30. April 2015 bei der Firma Zufall und von 1. Mai 2015 bis 28. Februar 2017 bei der Firma Wegfall beschäftigt. Bei der Firma Zufall hat Frau Fleißig selbst gekündigt. Bei der Firma Wegfall wurde sie vom Arbeitgeber gekündigt.
Frau Fleißig kann nun die Auszahlung der Beträge aus beiden
Arbeitsverhältnissen verlangen.
Begründung:
Das letzte Arbeitsverhältnis endet durch Arbeitgeberkündigung. Und mit 28. Februar 2017 hat Frau Fleißig die erforderlichen 3 Einzahlungsjahre erreicht. Dieser Zeitpunkt ergibt sich, weil der erste
Monat eines Arbeitsverhältnisses beitragsfrei ist.
Dann haben Sie in diesen 3 Fällen einen Auszahlungsanspruch:
Nein. Sie haben diese Verfügungsmöglichkeiten:
Dann müssen Sie der BVK innerhalb von 6 Monaten ab Ende Ihres Arbeitsverhältnisses schriftlich mitteilen, was mit der Abfertigung passieren soll. Tun Sie das nicht, bleibt die Abfertigung in der BVK und wird weiter veranlagt.
Dann zahlt die BVK Ihre Abfertigung aus. Wollen Sie anders über Ihre Abfertigung verfügen, müssen Sie das innerhalb von 3 Monaten ab Ende Ihres Arbeitsverhältnisses der BVK schriftlich melden.
Ja, wenn seit mindestens 3 Jahren keine Beiträge für die zu übertragende Abfertigungsanwartschaft einbezahlt wurden.
Wird das Arbeitsverhältnis durch Ihren Tod beendet, bekommen folgende Personen die Abfertigung zu gleichen Teilen:
Die Voraussetzung: Die genannten anspruchsberechtigten Personen müssen die Auszahlung innerhalb von 3 Monaten schriftlich von der BVK verlangen. Versäumt eine anspruchsberechtigte Person diese Frist, kann sie ihren Anspruch später mit einer Klage gegenüber den anderen Anspruchsberechtigten geltend machen.
Meldet sich niemand innerhalb dieser Frist bei der BVK, fällt die Abfertigung in die Verlassenschaft.
Die BVK muss Ihre Abfertigung innerhalb von 5 Bankarbeitstagen nach Ende des 2. Monats nach der Geltendmachung an Sie auszahlen. Die 2-Monatsfrist beginnt frühestens mit Ende Ihres Arbeitsverhältnisses.
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