Datenschutz als Feigenblatt, um Arbeitnehmer drakonisch zu strafen
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung nehmen offenbar einige Firmen zum Anlass, um ihren Bestrafungskatalog gegenüber Mitarbeitern zu „aktualisieren“ – Konventionalstrafen bis zu 3 Brutto-Monatsgehältern stehen ins Haus. Bereits etliche besorgte und irritierte Betriebsräte haben uns das gemeldet. „Wir raten den Beschäftigten davon ab, solche Ergänzungen zu den Dienstverträgen zu unterschreiben“, sagt AK-Präsident Peter Eder, „es kann nicht sein, dass eine gut gemeinte Rechtsvorschrift missbraucht wird, um die Beschäftigten in Angst und Schrecken vor nicht notwendigen drakonischen, finanziellen Strafen zu versetzen. Das ist völlig überschießend!“
Am 25. Mai 2018, wird es mit der viel diskutierten EU-Datenschutz-Grundverordnung ernst. Ziel ist der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Wie uns bereits von mehreren Betriebsräten berichtet wurde, nehmen offenbar etliche Firmen den Hype rund um diesen Start eines neuen Datenschutz-Regimes zum Anlass, von ihren Mitarbeitern datenschutzrechtliche Verschwiegenheitserklärungen einzufordern, was - isoliert betrachtet – sogar geboten ist.
Die angesprochenen Ergänzungen lesen sich sinngemäß und zusammengefasst in völlig überschießender Weise aber etwa so:
Bei einem Verstoß gegen das Datengeheimnis oder eine Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist Schadenersatz zu leisten - ohne Rücksicht darauf, ob tatsächlich ein Schaden eintritt. Pauschaliert als Konventionalstrafe im Ausmaß von 3 Brutto-Monatsentgelten.
Wir raten ab, überschießende Ergänzungen zu unterschreiben
„Gegen datenschutzrechtliche Verschwiegenheitserklärungen an sich ist grundsätzlich nichts einzuwenden, weil rechtlich gedeckt“, erklärt Wolfgang Goricnik, AK-Experte für Wirtschaft und Recht, „aber solche Ergänzungen lehnen wir als Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab, zumal den Beschäftigten oft fälschlicherweise vermittelt wird, das neue Datenschutzrecht würde solche Sanktionen erforderlich machen. Deshalb raten wir davon ab, solche überschießenden Ergänzungen zu unterschreiben bzw. raten wir, solche vor der Unterschrift zu streichen.“