Ver­pflichtende Bezahlungs­info in Stellen­inseraten

In jeder Stellenanzeige muss stehen, wie viel man im inserierten Job mindestens verdienen kann – selbst dann, wenn nur nach einer geringfügig beschäftigten Aushilfe gesucht wird.

Das Mindestentgelt kann unterschiedlich geregelt sein, zum Beispiel durch Kollektivvertrag, Gesetz, Satzung oder Mindestlohntarif. In Bereichen, in denen es keinen Kollektivvertrag gibt, muss das Entgelt angegeben werden, das als Mindestgrundlage für die Vertragsverhandlung dienen soll. Zudem muss auf eine Bereitschaft zur Überzahlung hingewiesen werden, wenn eine solche besteht. 

Wissen Arbeitgeber (oder die Arbeitsvermittlungsfirma) bereits zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung, dass für die ausgeschriebene Position zum Beispiel auch Zulagen zustehen, muss auch das in den Inseratentext aufgenommen werden.

Von der Bezahlungsinfo nicht erfasst sind arbeitnehmerähnliche Personen (zum Beispiel freie Dienstnehmer:innen) sowie Arbeitnehmer:innen in hohen Führungspositionen (zum Beispiel Geschäftsführer:innen).   

Orientierungs­hilfe

Die ausgeschriebene Entlohnung dient allerdings nur zur Orientierung: Zusätzliche finanzielle Einstufungskriterien wie Berufserfahrung und Vordienstzeiten können Sie dem Inserat in der Regel nicht entnehmen.

Ist die Berufserfahrung Voraussetzung für die ausgeschriebene Position, muss auch das klar bei der im Inserat angeführten Entlohnung enthalten sein.

Sanktionen, wenn das Inserat nicht passt

Bei erstmaligem Verstoß

Bei erstmaligem Verstoß gegen das Gebot der "diskriminierungsfreien Stellenausschreibung" erfolgt eine Ermahnung durch die Bezirks­verwaltungs­behörde.

Im Wiederholungsfall

Im Wiederholungsfall wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 360 Euro verhängt. Den Antrag auf Verhängung einer Strafe können Stellenbewerber:innen oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft stellen.

TIPP

In der Praxis hat sich eingebürgert, dass bei Stelleninseraten immer nur der geringmögliche Verdienst angegeben wird. Doch was ist meine Arbeit wert - in meiner Branche, meinem Bundesland, meiner Berufserfahrung? Was wäre eine faire Entlohnung? Der Gehaltsrechner des Frauenministeriums bietet eine Orientierungsmöglichkeit.

Fälle aus der praxis

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