Beendigung & Vorzeitige Auflösung
Wo liegt der Unterschied zwischen Beendigung und vorzeitiger Auflösung eines Lehrverhältnisses? Wer darf es auflösen – und aus welchen Gründen?
Für Jugendliche gelten eigene Arbeitszeitbestimmungen. So dürfen Jugendliche bis 18 Jahre nicht länger als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
In besonderen Fällen darf jedoch von dieser Normalarbeitszeit abgewichen werden:
Jede Arbeitsleistung, die über die festgelegte tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht, gilt für Jugendliche als Überstunde. Grundlage dafür ist das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz oder der entsprechende Kollektivvertrag.
Bei Lehrlingen, die älter als 18 Jahre alt sind, ist für die Berechnung der Überstunden-Entlohnung der niedrigste im Betrieb vereinbarte Facharbeiterlohn bzw. das niedrigste Angestelltengehalt heranzuziehen. Kollektivverträge können auch für Lehrlinge, die noch nicht 18 Jahre alt sind, höhere Überstundenentgelte vorsehen.
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