Pension & Zuverdienst
Sie wollen zu Ihrer Pension dazuverdienen? Informieren Sie sich hier über die möglichen Auswirkungen auf Steuer, Sozialversicherung und Pensionsbezug.
Arbeiten in der Pension - das geht natürlich! Je nach Art Ihrer Pension gelten aber unterschiedliche Regeln für den Zuverdienst.
Sie sind in der normalen Alterspension - haben also Ihre Pension zum Regelpensionsalter (als Frau derzeit ab 60 Jahre, als Mann ab 65 Jahre) angetreten: Dann dürfen Sie so viel dazuverdienen, wie Sie wollen. Sie werden jedoch in den meisten Fällen im Folgejahr Einkommensteuer über eine verpflichtende Arbeitnehmer:innenveranlagung nachzahlen müssen.
Korridorpension, Hacklerregelung, Schwerarbeitspension
Sie sind vorzeitig, also bereits vor dem Regelpensionsalter (Frauen 60, Männer 65) in Pension gegangen: In diesem Fall dürfen Sie im Jahr 2024 bis zu 518,44 € brutto monatlich dazuverdienen. Falls Sie über der Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, fällt die gesamte Pension für das Monat weg.
Wenn Sie eine Urlaubsersatzleistung für einzelne Tage ausbezahlt bekommen oder nicht für einen ganzen Monat beschäftigt sind, fällt die Pension nur für den Zeitraum weg, in dem Sie pflichtversichert sind.
Auch bei der Invaliditätspension dürfen Sie geringfügig dazuverdienen. Bei einem Zuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze bekommen Sie weniger Pension, wenn das Gesamteinkommen im Jahr 2024 im Monat über € 1.489,42 brutto liegt. Übersteigt das Gesamteinkommen diesen Betrag, wird die Pension um einen Anrechnungsbetrag gekürzt. Dieser Anrechnungsbetrag beträgt im Jahr 2024 für Gesamtpensionseinkommensteile.
über € 1.489,42 bis € 2.234,22 | 30% |
über € 2.234,22 bis € 2.978,33 | 40% |
über € 2.978,83 | 50% |
Dabei gibt es zwei Schutzbestimmungen: Sie können 1. nicht mehr als den Zuverdienst und 2. nicht mehr als die Hälfte der Pension verlieren.
Beispiel
Herr Mayer war als Montagetischler tätig, kann aber nach einem Sturz von der Leiter nicht mehr arbeiten. Er bekommt nun € 2.200 Invaliditätspension. Als Taxifahrer verdient er € 650 im Monat zur Pension dazu. Sein Gesamteinkommen beträgt somit € 2.850. Das bedeutet:
Vom Gesamteinkommensteil bis € 1.489,42 wird nichts angerechnet.
Vom Einkommensteil über € 1.489,42 bis € 2.234,22 werden € 223,44 (= 30 %) angerechnet. Vom Einkommensteil über € 2.234,22 bis € 2.850 werden € 246,31 (= 40 %) angerechnet. Insgesamt wird auf die Pension € 469,75 angerechnet. Dadurch wird die Pension auf Grund des Zuverdienstes um € 469,7 und in Prozenten ausgedrückt um 21,35 % gekürzt.
Dann fällt die Ausgleichszulage bis zur Höhe des jeweiligen Zuverdienstes weg.
Wenn Sie in der Pension etwas dazuverdienen, kann das zu einer Steuernachforderung des Finanzamts führen. Was Sie in diesem Zusammenhang beachten sollten, erfahren Sie im Artikel Pension & Zuverdienst.
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