Arbeitslos: Was nun?
Die wichtigsten Infos über das richtige Vorgehen beim AMS, entscheidende Fristen und den Bezug des Arbeitslosengelds.
Sie sind arbeitslos und nehmen an einem Kurs oder einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teil. Dann können Sie für diese Zeit eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU) bekommen, falls Ihr Arbeitslosengeld oder Ihre Notstandshilfe nicht ausreichen.
Sie sind arbeitslos und nehmen an einer Nach- oder Umschulung oder an einer Wiedereingliederungsmaßnahme im Auftrag des AMS teil? Dann gebührt Ihnen für Maßnahmen, die ab 01.01.2024 beginnen, während dieser Zeit ein Schulungszuschlag zum Arbeitslosengeld von täglich 2,49 Euro.
Dauert die Maßnahme mindestens 120 Tage, dann gebührt der Schulungszuschlag in dreifacher Höhe. Bei einer Dauer von über einem Jahr wird der Zuschlag in fünffacher Höhe gewährt. Die Summe aus der Leistung aus der Arbeitslosenversicherung + Schulungszuschlag ist allerdings mit maximal 1.536 Euro pro Monat gedeckelt. In diesem Fall gebührt der Schulungszuschlag anteilig, aber jedenfalls mindestens in dreifacher Höhe.
© 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87