Rezeptgebühren-Deckelung
Sobald Sie mehr als 2% ihres Jahres-Nettoeinkommens für Rezeptgebühren ausgeben, werden Sie von der Krankenkasse automatisch davon befreit.
Krank sein kostet Geld. Für jedes in der Apotheke eingelöste Rezept müssen Sie die Rezeptgebühr von 6,30 Euro zahlen. Aber eine Befreiung von der Rezeptgebühr ist in gewissen Fällen möglich.
Automatisch und ohne Antrag befreit sind:
Auf Antrag bei der Krankenkasse können Sie sich von der Rezeptgebühr befreien lassen, wenn Sie durch Krankheiten überdurchschnittlich hohe Ausgaben haben und Ihr Einkommen unter der Grenze von 1.111,65 Euro liegt. Bei einem Partnereinkommen liegt die Grenze für Sie und Ihren Partner oder Ihre Partnerin bei 1.753,74 Euro.
Ebenfalls Aussicht auf Erfolg hat ein Antrag auf eine Rezeptgebührenbefreiung, wenn Ihr Einkommen weniger als 966,65 Euro beträgt (bei einem PartnerInneneinkommen gemeinsam 1.524,99 Euro).
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