Aus- und Weiterbildung
Kurse für Sicherheitsvertrauenspersonen
Aufgrund der gültigen gesetzlichen Bestimmungen zum ArbeitnehmerInnenschutz ist für alle Arbeitsstätten, in denen ArbeitnehmerInnen (AN) beschäftigt werden unabhängig von der Betriebsgröße, eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung verpflichtend notwendig. Diese Betreuung muss durch ausgebildete Sicherheitsfachkräfte und ArbeitsmedizinerInnen erfolgen.
Für Arbeitsstätten bis 50 Beschäftigte gibt es für die Erfüllung dieser Verpflichtung mehrere Möglichkeiten.
Unternehmermodell: Arbeitgeber können selbst die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft wahrnehmen:
– bis maximal 50 Beschäftigte, wenn der Arbeitgeber eine ausgebildete Sicherheitsfachkraft ist,
– bis maximal 25 Beschäftigte, wenn der Arbeitgeber ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes nachweist (Kurs und Weiterbildung bei einer Ausbildungseinrichtung für Sicherheitsfachkräfte).
Information der Arbeitnehmer
Wenn ein Präventionszentrum in Anspruch genommen oder das Unternehmermodell gewählt wird, müssen die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane - sind solche nicht bestellt, dann alle Beschäftigten - darüber informiert werden.
Durchführung der Betreuung
Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner müssen Arbeitsstätten (nach Möglichkeit gemeinsam) besichtigen und dabei die Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane beiziehen.
Anlassbegehungen
Zusätzlich sind die Präventivdienste zum Beispiel bei folgenden Angelegenheiten beizuziehen:
Ergebnisse der Begehungen
Für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern bietet die AUVA diese Betreuungsdienste kostenlos an. Die AUVA als Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger lädt Sie ein, diese gesetzlich vorgeschriebene Betreuung kostenlos durch eines ihrer Präventionszentren in Anspruch zu nehmen.
AUVAsicher
Präventionszentrum Salzburg, Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5, 5010 Salzburg
Tel: +43 5 93 93-34000 Fax: Fax: +43 5 93 93-34759
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