Sehhilfe für die Bildschirmarbeit

Wenn Sie bei Ihrer Bildschirmarbeit Sehprobleme bemerken, lassen Sie sich von Ihrem Augenfacharzt untersuchen. Dieser kann feststellen, ob in Ihrem Fall eine Bildschirmbrille notwendig ist. Eine Bildschirmarbeitsbrille ist eine Sehhilfe für atypische Sehdistanzen von etwa 60 bis 90 cm zwischen Augen und Bildschirmgerät (bzw. Beleghaltern). Eine Bildschirmbrille ist also eine spezielle Sehhilfe für die Bildschirmarbeit. In der Bildschirmarbeitsverordnung ist genau geregelt, welche Voraussetzungen für eine Verwendung einer Bildschirmarbeitsbrille notwendig sind. Beispielsweise müssen die Brillengläser entspiegelt sein. Sie dürfen jedoch nicht getönt sein. Getönte, lichtabsorbierende Gläser sind ungeeignet, weil sie die Leuchtdichte verringern und dadurch die Lesbarkeit erschweren. 

Am besten gehen Sie wie folgt vor:

  • augenärztliche Untersuchung: bei dieser wird festgestellt, ob eine Bildschirmarbeitsbrille notwendig ist
  • Ausfolgeschein des Augenarztes auf dem genau definiert ist, welche Bildschirmarbeitsbrille notwendig ist
  • den Arbeitgeber vor Kauf einer Bildschirmarbeitsbrille verständigen
  • Bildschirmbrille anfertigen lassen und bezahlen
  • die Rechnung dem Dienstgeber übergeben.          

Die Kosten für Sehhilfen, die ausschließlich durch den notwendigen Schutz bei Bildschirmarbeit entstehen, sind von den Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen zu tragen.

Untersuchung der Augen

Bereits vor der Aufnahme der Bildschirmtätigkeit sollte eine angemessene Untersuchung der Augen vorgenommen werden. Arbeitgeber sind verpflichtet diese Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anzubieten. Anschließend sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen in Abständen von maximal drei Jahren anzubieten. Bei Auftreten von Sehbeschwerden wird empfohlen, jedenfalls eine augenärztliche Untersuchung vornehmen zu lassen. Schließlich hat der Augenfacharzt zu beurteilen, ob eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmarbeitsbrille) erforderlich ist. Zur Durchführung der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens (Überprüfung der Sehschärfe und Untersuchung des sonstigen Sehvermögens) können auch Arbeitsmediziner konsultiert werden.

Bleiben die Untersuchungen auf die Durchführung von Überprüfungen der Sehschärfe begrenzt, dürfen diese auch Optiker vornehmen (Personen, die die Meisterprüfung im Augenoptikerhandwerk erfolgreich abgelegt haben).  

Die Kosten der Untersuchung hat der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin zu tragen. Bereits nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz haben Beschäftigte das Recht auf eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Anspruch auf solche Untersuchungen haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen allerdings nur dann, wenn sie „bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzen“.

Laut Bildschirmarbeitsverordnung trifft dies zu, wenn Beschäftigte durchschnittlich ununterbrochen mehr als zwei Stunden ihrer Tagesarbeitszeit oder durchschnittlich mehr als drei Stunden ihrer Tagesarbeitszeit mit Bildschirmarbeit beschäftigt werden.

Bildschirmpausen

Die Bildschirmarbeitsverordnung schreibt vor, dass nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel im Ausmaß von jeweils mindestens 10 Minuten erfolgen muss. Eine nach 50 Minuten zustehende Pause oder der Tätigkeitswechsel kann jeweils in die anschließende zweite Stunde verlegt werden, sofern der Arbeitsablauf dies erfordert. Ein Tätigkeitswechsel im Sinne der Bildschirmarbeitsverordnung muss aus Tätigkeiten bestehen, die geeignet sind, die durch die Arbeit am Bildschirmgerät auftretenden Belastungen zu verringern. Diese Pausen sind in die Arbeitszeit einzurechnen.

Ist aus zwingenden technischen Gründen (z.B. beim Bedienen und Überwachen von Verkehrsleitsystemen) eine Pausenregelung oder Tätigkeitswechsel nicht möglich, so ist eine gleichwertige andere Pausenregelung oder ein gleichwertiger anderer Tätigkeitswechsel zu vorzunehmen.

Broschüren

Infos & Tipps zum Nachlesen

Downloads

Links

Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Angestellte sitzt bei der Arbeit am Laptop und schaut in die Kamera

Gesunde Bildschirmarbeit

Durch falsche Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie unpassende Bildschirmeinstellungen kann es zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

  • © 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87

  • Datenschutz
  • Impressum