Sozialversicherungsrecht
Insolvenz-Entgelt für freie Dienstnehmer:innen
Wenn die Firma „krachen“ geht: Nicht nur Arbeiter:innen & Angestellte, sondern auch freie Dienstnehmer:innen sind mit dem Insolvenz-Entgelt geschützt.
© 2025 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87