Mehrere geringfügige Beschäftigungen
Bei mehreren geringfügigen Jobs kann eine Nachzahlung bei der Sozialversicherung blühen. Womit Sie rechnen müssen und was steuerlich zu beachten ist.
Sie sind angestellt und verdienen noch etwas mit einer geringfügigen Beschäftigung dazu? Erfahren Sie, welche Auswirkungen das auf Steuer und Sozialversicherung hat - und ob Sie vielleicht etwas nachzahlen müssen.
Tipp
Berechnen Sie mit dem Zuverdienstrechner, wie viel Sie für eine geringfügige Nebenbeschäftigung nachzahlen müssen.Die monatliche Grenze für geringfügige Beschäftigung liegt 2026 bei 551,10 Euro. Wenn das Gesamteinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, muss für das geringfügige Einkommen 14,12 % an die Sozialversicherung und 0,5% Arbeiterkammerumlage, zusammen daher 14,62 %, nachbezahlt werden. Für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld aus der geringfügigen Beschäftigung fällt keine AK-Umlage an. Für Sonderzahlungen werden daher nur 14,12 % an Sozialversicherungsbeiträgen nachgefordert.
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