Arbeitsverhältnis & geringfügige Beschäftigung

Sie sind angestellt und verdienen noch etwas mit einer geringfügigen Beschäftigung dazu? Erfahren Sie, welche Auswirkungen das auf Steuer und Sozialversicherung hat - und ob Sie vielleicht etwas nachzahlen müssen.

Tipp

Berechnen Sie mit dem Zuverdienstrechner, wie viel Sie für eine geringfügige Nebenbeschäftigung nachzahlen müssen.

Auswirkungen auf die Sozialversicherung

Die monatliche Grenze für geringfügige Beschäftigung liegt 2026 bei 551,10 Euro. Wenn das Ge­samt­ein­kommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, muss für das geringfügige Einkommen 14,12 % an die Sozialversicherung und 0,5% Arbeiterkammerumlage, zusammen daher 14,62 %, nachbezahlt werden. Für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld aus der geringfügigen Beschäftigung fällt keine AK-Umlage an. Für Sonderzahlungen werden daher nur 14,12 % an Sozialversicherungsbeiträgen nachgefordert.

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