Zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse
Wie werden Steuer und Sozialversicherung berechnet, wenn Sie zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse haben? Wann müssen Sie dem Finanzamt melden?
Wenn Sie ein Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis oder eine Pension beziehen, wird Ihnen automatisch die Lohnsteuer abgezogen. Bis auf wenige Ausnahmen, wo eine Pflichtveranlagung vorliegt, müssen Sie beim Finanzamt nichts Weiteres mehr tun. Unter bestimmten Umständen müssen Sie jedoch eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Das ist dann der Fall, wenn Sie andere Einkünfte beziehen, die nicht der Lohnsteuer unterliegen. Solche anderen Einkünfte sind z.B. Gewinne aus einem freien Dienstvertrag oder einem Werkvertrag.
Es gibt allerdings ein sogenanntes steuerliches Existenzminimum, das steuerfrei ist. Das beträgt für ausschließlich Selbständige 12.816 Euro (Wert 2024; bis 2023: 11.693 Euro) und für Arbeitnehmer:innen 13.981 Euro (Wert 2024; bis 2023: 12.756 Euro) jährlich. Da ein Jahreseinkommen bis zu diesem Betrag steuerfrei ist, sind Sie auch bei anderen Einkünften erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe zur Einkommensteuererklärung verpflichtet.
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