Zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse
Wie werden Steuer und Sozialversicherung berechnet, wenn Sie zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse haben? Wann müssen Sie dem Finanzamt melden?
Wer Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder eine Pension bezieht, zahlt in der Regel automatisch Lohnsteuer. Eine Einkommensteuererklärung ist daher meist nicht notwendig.
Anders ist es, wenn Sie zusätzliche Einkünfte haben, von denen keine Lohnsteuer abgezogen wird – zum Beispiel aus einem freien Dienstvertrag oder Werkvertrag.
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