Zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse
Wie werden Steuer und Sozialversicherung berechnet, wenn Sie zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse haben? Wann müssen Sie dem Finanzamt melden?
Wenn Sie ein Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis oder eine Pension beziehen, wird Ihnen automatisch die Lohnsteuer abgezogen. Bis auf wenige Ausnahmen, wo eine Pflichtveranlagung vorliegt, müssen Sie beim Finanzamt nichts Weiteres mehr tun. Unter bestimmten Umständen müssen Sie jedoch eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Das ist dann der Fall, wenn Sie andere Einkünfte beziehen, die nicht der Lohnsteuer unterliegen. Solche anderen Einkünfte sind z.B. Gewinne aus einem freien Dienstvertrag oder einem Werkvertrag.
Es gibt allerdings ein sogenanntes steuerliches Existenzminimum, das steuerfrei ist. Werden das ganze Jahr über hinweg keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte bezogen, beträgt es 13.539 Euro (Wert 2026; 2025: 13.308 Euro). Werden auch Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder einer Pension bezogen, beträgt das steuerliche Existenzminimum 14.769 Euro (Wert 2026; 2025: 14.517 Euro) jährlich. Da ein Jahreseinkommen bis zu diesem Betrag steuerfrei ist, sind Sie auch bei Bezug von anderen Einkünften erst ab Überschreiten des steuerlichen Existenzminimums zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
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