Arbeitsverhältnis & freier Dienstvertrag

Sie möchten neben Ihrem Hauptjob (Anstellung) noch was dazuverdienen - und das mit einem freien Dienstvertrag? Hier ein Überblick, was es in Sachen Steuer und Sozialversicherung zu bedenken gibt.

Steuerliche Auswirkungen

Ein freier Dienstvertrag gilt steuerrechtlich als selbstständige Tätigkeit. Zusätzlich zu einer nichtselbständigen Tätigkeit, also einem Arbeitsverhältnis, bei dem das steuerpflichtige Einkommen im Jahr 2024 über 13.981 Euro (2023: 12.756 Euro) liegt, gibt es drei Varianten:

  • Ist der Gewinn kleiner als 730 Euro, bleibt er steuerfrei.

  • Zwischen 730 Euro und 1.460 Euro im Kalenderjahr muss der Gewinn aus dem freien Dienstvertrag zwar in voller Höhe angegeben werden, aber nicht der gesamte Zuverdienst ist steuerpflichtig, sondern nur der Anteil, der 730 Euro übersteigt. Dieser Betrag wird verdoppelt und dann zum steuerpflichtigen Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis hinzugerechnet.

  • Ab einem Gewinn von mehr als 1.460 Euro im Kalenderjahr ist dieser gemeinsam mit den Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis voll steuerpflichtig.

Auswirkungen bei der Sozialversicherung

Bei einem freien Dienstvertrag werden genau wie bei einem regulären Arbeitsverhältnis bereits alle Beiträge laufend abgezogen. Eine Beitragsnachforderung ist aber dann möglich, wenn das Gesamteinkommen aus dem geringfügigen freien Dienstvertrag und dem Dienstverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze (2024: 518,44 Euro) liegt. Es gelten dabei die gleichen Bestimmungen wie bei einer geringfügigen Zusatzanstellung

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