Gewinn-Ermittlung
Freie Dienstnehmer:innen sind für ihren Gewinn steuerpflichtig. Wie errechnen Sie diesen? Was hat es mit der Betriebsausgabenpauschale auf sich?
Sie möchten neben Ihrem Hauptjob (Anstellung) noch was dazuverdienen - und das mit einem freien Dienstvertrag? Hier ein Überblick, was es in Sachen Steuer und Sozialversicherung zu bedenken gibt.
Ein freier Dienstvertrag gilt steuerrechtlich als selbstständige Tätigkeit. Zusätzlich zu einer nichtselbständigen Tätigkeit, also einem Arbeitsverhältnis, bei dem das steuerpflichtige Einkommen im Jahr 2025 über 14.517 Euro (2024: 13.981 Euro) liegt, gibt es drei Varianten:
Bei einem freien Dienstvertrag werden genau wie bei einem regulären Arbeitsverhältnis bereits alle Beiträge laufend abgezogen. Eine Beitragsnachforderung ist aber dann möglich, wenn das Gesamteinkommen aus dem geringfügigen freien Dienstvertrag und dem Arbeitsverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze (2025: 551,10 Euro) liegt. Es gelten dabei die gleichen Bestimmungen wie bei einer geringfügigen Zusatzanstellung.
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