Weihnachts- & Urlaubsgeld
Ob Sie Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben und wie viel Sie bekommen, regelt der Kollektivvertrag. Wissenswertes zu den Sonderzahlungen.
In Österreich sind Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter in den Kollektivverträgen
geregelt, manchmal auch in Mindestlohntarifen. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es hingegen nicht.
Arbeiten Sie z.B. im Handel, gilt für Sie der Kollektivvertrag für Handelsangestellte oder Handelsarbeiter:innen.
Sind Sie z.B. als Buchhalterin oder Buchhalter in einem Handelsunternehmen beschäftigt, kommt der Kollektivvertrag für Handelsangestellte zur Anwendung. Üben Sie dieselbe Tätigkeit in einem Hotel aus, kommt der Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- oder Gastgewerbe zur Anwendung.
Das bedeutet, dass die Mindestlohnhöhe für dieselbe Tätigkeit
– aber bei zwei verschiedenen Firmen – unterschiedlich sein kann!
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen zu Beginn des
Arbeitsverhältnisses einen Dienstzettel auszustellen, aus dem die
Einstufung laut anzuwendendem Kollektivvertrag ersichtlich sein muss.
Auch die betragsmäßige Höhe des Grundgehaltes bzw. des Grundlohnes muss im Dienstzettel angegeben sein.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss außerdem den im Betrieb geltenden Kollektivvertrag zur Einsicht auflegen. Je nach Tätigkeit sind Sie in eine Beschäftigungsgruppe einzuordnen. Bei Angestellten ist meist noch eine Staffelung nach Berufs- oder Dienstjahren vorgesehen.
Verdienen Sie entsprechend dem Kollektivvertrag, haben Sie Anspruch auf
die von den Gewerkschaften durchgesetzten – meist jährlichen -
Lohnerhöhungen. Auch wenn sich auf Grund Ihrer Dienstjahre oder einer
Änderung Ihrer Aufgaben eine Erhöhung gemäß Kollektivvertrag
ergibt, steht Ihnen diese zu.
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