Lohn- und Gehaltsabrechnung
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So viel Lohn steht mir zu

In Österreich sind Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter in den Kollektiv­ver­trägen geregelt, manchmal auch in Min­dest­lohn­tarifen. Einen ge­setz­lich­en Mindestlohn gibt es hingegen nicht.

Wo finde ich meinen Kollektivvertrag?

Welcher Kollektivvertrag für Sie zur Anwendung kommt, hängt von der Branche ab, in der Sie beschäftigt sind. Auf der Webseite www.kollektivvertrag.at können Sie Ihren Kollektivvertrag kostenlos einsehen.

Beispiele

Arbeiten Sie z.B. im Handel, gilt für Sie der Kollektivvertrag für Handelsangestellte oder Handelsarbeiter:innen.

Sind Sie z.B. als Buchhalterin oder Buchhalter in einem Handelsunternehmen beschäftigt, kommt der Kollektivvertrag für Handelsangestellte zur Anwendung. Üben Sie dieselbe Tätigkeit in einem Hotel aus, kommt der Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- oder Gastgewerbe zur Anwendung.

Das bedeutet, dass die Min­dest­lohn­höhe für dieselbe Tätigkeit – aber bei zwei verschiedenen Firmen – unter­schied­lich sein kann!

Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen zu Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Dienst­zettel auszustellen, aus dem die Einstufung laut anzuwendendem Kollektiv­ver­trag ersichtlich sein muss.

Auch die betragsmäßige Höhe des Grundgehaltes bzw. des Grundlohnes muss im Dienstzettel angegeben sein. 

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss außerdem den im Be­trieb geltenden Kollektivvertrag zur Einsicht auflegen. Je nach Tätigkeit sind Sie in eine Beschäftigungsgruppe einzuordnen. Bei Angestellten ist meist noch eine Staffelung nach Berufs- oder Dienstjahren vorgesehen.

Bekomme ich jedes Jahr eine Lohnerhöhung?

Verdienen Sie entsprechend dem Kollektivvertrag, haben Sie Anspruch auf die von den Gewerkschaften durchgesetzten – meist jährlichen - Lohnerhöhungen. Auch wenn sich auf Grund Ihrer Dienstjahre oder einer Änderung Ihrer Aufgaben eine Erhöhung gemäß Kollektivvertrag ergibt, steht Ihnen diese zu.  

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