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Werbungskosten

Gewerkschaftsbeiträge, Pendlerpauschale, Fachliteratur oder Arbeitsmittel: Viele Ausgaben, die mit Ihrem Beruf zusammenhängen, können Sie als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Was sind Werbungskosten?

Allen Arbeitnehmer:innen steht automatisch ein Werbungskostenpauschale von 132 Euro pro Jahr zu. Es wird bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt.

Für bestimmte Berufsgruppen – etwa Journalist:innen oder Vertreter:innen – gelten höhere Pauschalen.

Haben Sie berufliche Ausgaben selbst bezahlt und wurden diese nicht von Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in ersetzt, können Sie darüber hinaus Werbungskosten in der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend machen.

Diese Werbungskosten können zusätzlich berücksichtigt werden

Folgende Ausgaben können zusätzlich zum allgemeinen Werbungskostenpauschale geltend gemacht werden:

  • Pendlerpauschale
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Beiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen
  • selbst eingezahlte Sozialversicherungsbeiträge
  • nachbezahlte Pflichtbeiträge bei geringfügiger Beschäftigung
  • Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige
  • Telearbeitspauschale
  • Kosten für ergonomisches Mobiliar 

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