Steuersparen von A bis Z
Von A wie Adoptionskosten bis Z wie Zahnbehandlungskosten - was Sie unter welchen Bedingungen und wie steuerlich geltend machen können.
Gewerkschaftsbeiträge, Pendlerpauschale, Fachliteratur oder Arbeitsmittel: Viele Ausgaben, die mit Ihrem Beruf zusammenhängen, können Sie als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Allen Arbeitnehmer:innen steht automatisch ein Werbungskostenpauschale von 132 Euro pro Jahr zu. Es wird bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt.
Für bestimmte Berufsgruppen – etwa Journalist:innen oder Vertreter:innen – gelten höhere Pauschalen.
Haben Sie berufliche Ausgaben selbst bezahlt und wurden diese nicht von Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in ersetzt, können Sie darüber hinaus Werbungskosten in der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend machen.
Folgende Ausgaben können zusätzlich zum allgemeinen Werbungskostenpauschale geltend gemacht werden:
© 2026 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87